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Veröffentlicht am 20.02.2013, 13:15
Hahn Rechtsanwälte: Nach Großrazzia bei der S&K-Gruppe Schadensersatz

prüfen lassen

Hamburg (ots) - Im Rahmen einer Großrazzia mit mehr als 1.200

Ermittlern wurden gestern unter anderem die Verantwortlichen der

S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer verhaftet. Der Vorwurf:

Untreue und schwerer Betrug. Die Staatsanwaltschaft spricht von dem

Verdacht des planmäßigen und groß angelegten Betrugs in Form eines

sogenannten Schneeballsystems mit der Folge, dass aller Voraussicht

nach tausende Anleger geschädigt wurden. Nach Aussagen der Ermittler

zeichne sich ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe ab.

Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich schnell gehandelt und

konnte nach Justizangaben bei S&K schon Vermögenswerte von über 100

Millionen Euro sichern, darunter Bankkonten und Immobilien. Das

Vermögen steht unter anderem den geschädigten Anlegern als

Haftungsmasse zur Verfügung. 'Geschädigte Anleger sollten daher in

jedem Fall sehr zeitnah Schadensersatzansprüche prüfen lassen', sagt

der Hamburger Anwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft,

dessen Kanzlei zahlreiche Ansprüche unter anderem für geschädigte

Privatanleger erfolgreich hat durchsetzen können.

Im Fokus der Ermittlungen stehen mehrere Anlegerfonds mit einem

Gesamtvolumen von mehr als 100 Millionen Euro. Die betrügerisch

erlangten Anlegergelder wurden offenbar hauptsächlich für den

aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, für die

Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von

eigenen und verbundenen Unternehmen sowie für zweckwidrige

Objektfinanzierungen verwendet, heißt es in der Pressemitteilung der

Staatsanwaltschaft. Dabei sollen die Anlagegelder und -objekte in

großem Stil in das Eigentum von verbundenen Unternehmen,

beschuldigten Personen und deren Familienangehörigen verschoben

worden sein. Sie stünden daher den Anlegern und dem eigentlichen

Geschäftszweck nicht mehr zur Verfügung.

Anlageprodukte der S&K-Gruppe sind unter anderem Fonds-

beteiligungen wie die S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft

mbH & Co. KG, die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG und der

Nachfolgefonds, die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG, die

S&K Investment GmbH & Co. KG und die S&K Investment Plan GmbH & Co.

KG. Zu nennen sind dann noch Produkte der Asset Trust AG, die

potentiellen Interessenten anbot, sog. 'Altkapitalanlagen' (z.B.

Lebensversicherungen, Bausparverträge, Fondsprodukte oder andere

Sparanlagen) zu verwerten, zu liquidieren oder - etwa in das Produkt

'Vario Trust' - neu anzulegen. Angesichts der aktuellen Ereignisse

empfiehlt es sich daher in jedem Fall, bei den S&K-Kapitalanlagen die

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fachanwaltlich prüfen zu

lassen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als 'häufig empfohlene

Kanzlei' bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz

genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist

seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann

seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt.

Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt

ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn

Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und

Stuttgart tätig.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte

Partnerschaft

RA Peter Hahn

Am Kaiserkai 10

20457 Hamburg

Fon: +49-40-367987

Fax: +49-40-365681

E-Mail:

peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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