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Veröffentlicht am 25.07.2012, 10:47
Schärfere Kontrollen auf Geldwäsche: Erste Kontrollen in Hessen und

Baden-Württemberg durchgeführt / Bargeschäfte über 15.000 Euro im

Fokus

Hamburg (ots) - 25. Juli 2012 - Unternehmen in ganz Deutschland

müssen sich auf schärfere Kontrollen seitens der Behörden einstellen.

Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 8/2012, EVT 26. Juli)

berichtet, setzen die Länder nach und nach das am 1. März in Kraft

getretene 'Gesetz zur Optimierung der Geldwäsche-Prävention' um. In

Hessen und Baden-Württemberg haben bereits erste Kontrollen in Firmen

stattgefunden, ob die verschärften Vorschriften auch umgesetzt

werden.

Mit einem Besuch müssen vor allem Firmen aus dem Nichtfinanzsektor

rechnen, die mit hohen Bargeldsummen hantieren, beispielsweise

Auto-Händler, Juweliere oder Immobilienmakler. Sie müssen eigentlich

von jedem Käufer, der mehr als 15.000 Euro bar bezahlt, den

Personalausweis oder bei einem Firmenkunden den aktuellen

Handelsregister-Auszug kopieren. Demjenigen, der gegen diese Auflagen

verstößt, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Wie 'impulse' weiter berichtet, werden die Behörden diese

Unternehmen schon bald verpflichten, einen Geldwäsche-Beauftragten zu

ernennen und zu schulen. Grundsätzlich gilt diese Pflicht für

Unternehmen, die mehr als neun Mitarbeiter haben und in bestimmten

Branchen mit einem hohen Bargeschäftsanteil tätig sind.

Originaltext: impulse, G+J Wirtschaftsmedien

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8327

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8327.rss2

Pressekontakt:

Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien,

c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH

Telefon: +49-40-39-92-72-0, E-Mail: jhaack@publikom.com

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