BERLIN (dpa-AFX) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich am Dienstag erneut mit den geplanten Flugrouten für den neuen Hauptstadtflughafen beschäftigt. Klägerin war dieses Mal die Gemeinde Schönefeld, in der der Flughafen liegt. Sie hält die Flugrouten für rechtswidrig, weil das zuständige Bundesamt bei der Festlegung aus ihrer Sicht die Öffentlichkeit zu wenig beteiligt und den Lärm falsch prognostiziert hat. Nach Angaben einer Sprecherin sollte im Laufe des Nachmittags eine Entscheidung verkündet werden. Klagen anderer Anrainer-Gemeinden hatte das Gericht in den vergangenen Monaten abgewiesen. Schönefeld selbst wird den Plänen zufolge gar nicht überflogen, dafür aber einige Ortsteile.P/stb