📢 ProPicks-KI: Die #1 Strategie, wenn Tech schwächelt. Im Juli: Doppelt so stark wie der S&P!Informieren

Richter setzen Untergrenze für Lehrgeld bei geförderter Ausbildung

Veröffentlicht am 17.03.2015, 16:50
© Reuters.  Richter setzen Untergrenze für Lehrgeld bei geförderter Ausbildung

ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat auch für öffentlich geförderte Ausbildungen eine Untergrenze für die Lehrlingsvergütung eingezogen. Eine Vergütung in Höhe von zwei Drittel des Bafög-Satzes sei in diesen Fällen angemessen, entschied der neunte Senat am Dienstag in Erfurt. Der einschlägige Bafög-Satz beträgt für Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern wohnen, derzeit 465 Euro, die Untergrenze demnach 310 Euro. Geklagt hatte eine junge Frau, die sich in Ostthüringen über ein Bund-Länder-Programm zur Verkäuferin hatte ausbilden lassen. Dafür bekam sie monatlich 210 Euro im ersten und 217 Euro im zweiten Lehrjahr.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.