ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat auch für öffentlich geförderte Ausbildungen eine Untergrenze für die Lehrlingsvergütung eingezogen. Eine Vergütung in Höhe von zwei Drittel des Bafög-Satzes sei in diesen Fällen angemessen, entschied der neunte Senat am Dienstag in Erfurt. Der einschlägige Bafög-Satz beträgt für Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern wohnen, derzeit 465 Euro, die Untergrenze demnach 310 Euro. Geklagt hatte eine junge Frau, die sich in Ostthüringen über ein Bund-Länder-Programm zur Verkäuferin hatte ausbilden lassen. Dafür bekam sie monatlich 210 Euro im ersten und 217 Euro im zweiten Lehrjahr.