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ROUNDUP: 40-Stunden-Woche für die meisten immer noch die Regel

Veröffentlicht am 06.05.2014, 16:27
Aktualisiert 06.05.2014, 16:30

WIESBADEN (dpa-AFX) - Eine Wochenarbeitszeit von 40 und mehr Stunden ist für die meisten Vollzeitbeschäftigten immer noch die Regel. Die Arbeitnehmer mit einem Vollzeitjob verbrachten nach eigener Einschätzung im vergangenen Jahr 40,6 Stunden pro Woche an ihrem Arbeitsplatz, im Jahr davor waren es 40,7 Stunden. Das geht aus jüngsten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden hervor. Bei den in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern stieg deren Arbeitszeit von 18,3 auf 18,4 Stunden. Selbstständige kamen danach im vergangenen Jahr auf 50,2 Stunden, im Vorjahr waren es 50,4 Stunden.

Die durchschnittliche Arbeitszeit aller Erwerbstätigen einschließlich der Teilzeitbeschäftigten (18,2 Wochenstunden) lag bei 35,3 Wochenstunden. Damit befand sich Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 37,2 Stunden. Griechenland etwa kam nach Erhebungen des europäischen Statistikamtes Eurostat auf 42,1 Stunden, die Niederlande auf 30.

Wie ein Sprecher des Bundesamtes erklärte, wurden Überstunden nicht erfasst, weil die Statistik nur die normalerweise geleistete Arbeitszeit untersucht. Auch andere Abweichungen wie beispielsweise Krankheitstage sind nicht berücksichtigt.

Die Gewerkschaften fordern für die Beschäftigten mehr Zeitsouveränität und gleichzeitig Schutz vor zusätzlichen Belastungen im Privatleben. Der DGB hat in seiner Studie zu "guter Arbeit" herausgestellt, dass gerade Arbeitnehmer mit hohen Erreichbarkeitspflichten besonders häufig unbezahlte Mehrarbeit verrichten. Vieles spreche dafür, dass gerade die zu Hause oder unterwegs erledigte Arbeit nicht abgegolten werde.

Die Bereitschaft der allermeisten Arbeitnehmer zu flexiblen Einsätzen dürfe keine Einbahnstraße sein, vielmehr müssten auch die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt werden, verlangt IG-Metall-Chef Detlef Wetzel. In der Beschäftigtenbefragung der Gewerkschaft aus dem Frühjahr 2013 äußerten 93 Prozent den Wunsch, auch kurzfristig mal einen Tag freinehmen zu können. Damit die Arbeit nicht immer weiter ins Privatleben eindringe, seien zudem klare Abgrenzungsregeln in Tarifverträgen und Gesetzen notwendig.P/hbr

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