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ROUNDUP: Bertelsmann-Tochter unterliegt im Rechtsstreit um Festanstellung

Veröffentlicht am 24.07.2013, 15:25
HAMM (dpa-AFX) - Die Bertelsmann-Konzerntochter Arvato Systems ist im Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter um einen Werkvertrag unterlegen. Das Landesarbeitsgericht in Hamm bestätigte am Mittwoch die Auffassung der ersten Instanz, dass es sich bei der Beschäftigung des 37-Jährigen um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung durch die Werkvertragsfirma gehandelt habe. Seine Tätigkeit habe mehr als einfache Hausmeisterdienstleistungen umfasst. Somit stehen dem schwerbehinderten Familienvater nun Lohnnachzahlungen durch die Werkvertragsfirma zu. Der Anwalt des Klägers sprach von einer Signalwirkung für weitere Betroffene.

Der Mann aus Gütersloh hatte geklagt, da die Werkvertragsfirma ihm nach einer schweren Erkrankung gekündigt hatte - er jedoch ging mittlerweile von einem Arbeitsverhältnis mit Arvato Systems aus, da er anspruchsvollere Tätigkeiten ausgeführt habe als vereinbart. Er war zunächst als Hausmeister eingesetzt worden, hatte dann aber im Zuge der Beschäftigung auch Schlüsseldienste und PC-Arbeit übernommen. Zudem habe er stets arbeitsteilig mit Festangestellten gearbeitet. Dieser Argumentation folgte das Gericht. Es habe sich um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung durch die Werkvertragsfirma gehandelt. Es bestehe also ein direktes Arbeitsverhältnis.

Neben dem Anspruch auf Lohnnachzahlung hat der Kläger nun auch Anspruch auf Beschäftigung - Arvato Systems hat jedoch bereits ein Verfahren eingeleitet, um dem schwerbehinderten Gütersloher zu kündigen./mtj/DP/zb

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