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ROUNDUP: Bundessozialgericht versagt Ärzten deutlich höhere Vergütung

Veröffentlicht am 13.08.2014, 18:45
ROUNDUP: Bundessozialgericht versagt Ärzten deutlich höhere Vergütung

KASSEL (dpa-AFX) - Sachsen-Anhalts niedergelassene Ärzte können nicht mit einem deutlichen Einkommensplus rechnen. Das ist Ergebnis eines Urteils des Bundessozialgerichts vom Mittwoch. Die Ärzte hatten wegen der häufigeren Erkrankung der im Schnitt auch älteren Menschen in Sachsen-Anhalt einen größeren Anteil am bundesweiten Budget gefordert

- und es vom Landesschiedsamt auch zugesprochen bekommen. Das Plus

sei unzulässigerweise unabhängig vom Wert des Vorjahres erhöht worden, urteilten die obersten Sozialrichter in Kassel. Das Landesschiedsamt müsse nun die Steigerung für 2013 neu berechnen, auf der Grundlage des Jahres 2012.

Das Bundessozialgericht schloss sich damit einer Entscheidung des Landessozialgerichts von Sachsen-Anhalt aus dem November 2013 an. Die Kassenärztliche Vereinigung war in Revision gegangen, so dass in Kassel erneut verhandelt wurde.

Die Bundesrichter stellten klar, dass die jährliche Steigerung der Vergütung nicht unabhängig vom Vorjahr festgesetzt werden darf. Das dürfe auch nicht mit der Begründung geschehen, dass die Vergütung in den Vorjahren im Vergleich zu anderen Regionen zu gering ausgefallen sei, wenn man die Erkrankungshäufigkeit betrachte. Zwar seien mit dem Jahr 2013 die Gestaltungsspielräume von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen erheblich - von den gesetzlichen Vorgaben dürften sie dennoch nicht abweichen.

Das Schiedsamt hatte festgelegt, dass in den Jahren 2013 bis 2015 die Krankenkassen wegen der hohen Erkrankungshäufigkeit zusätzlich zwölf Prozent für die ambulante Versorgung zahlen sollen. Ebenfalls als nicht zulässig sahen die Richter in Kassel, dass der Schiedsspruch den Bedarf auch für die Jahre 2014 und 2015 festlegte.

Das Bundessozialgericht teilte mit, dass es auch in anderen Regionen Forderungen nach höheren Vergütungen für Ärzte gibt, etwa in Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Burkhard John, teilte mit: "Das Urteil ist kein gutes Signal für die ambulante medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt." Die Erkrankungshäufigkeit liege hierzulande etwa zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt, die Vergütung pro Versichertem dagegen etwa sechs Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Es handele sich auch um einen Rückschlag für weitere Bundesländer, in denen die Erkrankungshäufigkeit überdurchschnittlich sei. "Die Vertragsärzte bleiben dadurch die Bittsteller gegenüber den Geldgebern."

Wenn für die ambulante Versorgung der Versicherten in Sachsen-Anhalt auch weiterhin deutlich zu geringe Mittel zur Verfügung stünden, würden sich die Probleme in der Versorgung und die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Vertragsarztpraxen weiter verstärken, sagte John weiter.

Der Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen GKV, Florian Lanz, sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir begrüßen das Urteil als ein wichtiges Signal dahingehend, dass sich das Ärztehonorar an den realen Gegebenheiten und nicht am Wunschdenken von Ärztevertretern orientieren soll."/dh/DP/jkr

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