BONN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will mit Handelskontrollen verschärft gegen die Einfuhr und Verarbeitung von illegal geschlagenem Holz vorgehen. Importeure sollen registriert und überprüft werden. Als zuständige Bundesbehörden werden die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Überprüfungen vornehmen. Dies ermögliche die seit Anfang März geltende neue EU-Holzhandelsverordnung, erklärten beide Seiten am Montag in Bonn. Sie verbietet den Handel von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag und schreibt vor, dass die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden muss.
Illegaler Holzeinschlag sei ein weltweites Problem, sagte BfN-Präsidentin Beate Jessel. Betroffen seien vor allem tropische Regionen. Solches Holz könne verarbeitet in vielen Produkten vorkommen - wie Bilderrahmen, Gartenstühlen, Büchern, Papier oder Pinselgriffen. Bei illegalen Lieferungen werde der Verbraucher auch mit Falschdeklarationen getäuscht.
'Der graue Markt bei der Einfuhr von illegalem Holz ist immens', sagte Jessel. Nach Angaben des BEL stammten 2009 rund zwei bis fünf Prozent der Holzeinfuhren nach Deutschland aus illegalen Quellen. Nach Schätzungen liegt der tatsächliche Anteil aber weit höher. Der Verbraucher könne zur Eindämmung beitragen, indem er beim Kauf nach Nachweisen zur Legalität frage, sagte Jessel.
In der neuen Verordnung werden die Pflichten von Importeuren und Händlern neu geregelt. BLE-Präsident Hanns-Christoph Eiden geht davon aus, dass mit einer schärferen Überwachung und Sanktionen wie Beschlagnahme und drohenden Bußgeldern bis zu 50 000 Euro die illegale Einfuhr erfolgreich bekämpft werden kann.
Importeure, die Holz oder Holzerzeugnisse erstmals auf den europäischen Binnenmarkt bringen, müssen jetzt bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Sie müssen sich Informationen insbesondere zum Ursprungsland, zur Holzart, zum Lieferanten und der Einschlagskonzession des Holzes verschaffen.
Jessel verwies darauf, dass auf der gerade zu Ende gegangenen Artenschutzkonferenz CITES jetzt 267 Holzarten neu unter Schutz gestellt worden seien. Die im Artenschutzübereinkommen nun insgesamt 477 gelisteten Holzarten unterliegen Kontroll- und Dokumentenpflichten. 'Die Verbraucher sollten darauf bestehen, dass ihnen der Verkäufer den legalen Import des Holzes von CITES-Arten anhand von Dokumenten belegen kann', sagte Jessel./ba/DP/stk
Illegaler Holzeinschlag sei ein weltweites Problem, sagte BfN-Präsidentin Beate Jessel. Betroffen seien vor allem tropische Regionen. Solches Holz könne verarbeitet in vielen Produkten vorkommen - wie Bilderrahmen, Gartenstühlen, Büchern, Papier oder Pinselgriffen. Bei illegalen Lieferungen werde der Verbraucher auch mit Falschdeklarationen getäuscht.
'Der graue Markt bei der Einfuhr von illegalem Holz ist immens', sagte Jessel. Nach Angaben des BEL stammten 2009 rund zwei bis fünf Prozent der Holzeinfuhren nach Deutschland aus illegalen Quellen. Nach Schätzungen liegt der tatsächliche Anteil aber weit höher. Der Verbraucher könne zur Eindämmung beitragen, indem er beim Kauf nach Nachweisen zur Legalität frage, sagte Jessel.
In der neuen Verordnung werden die Pflichten von Importeuren und Händlern neu geregelt. BLE-Präsident Hanns-Christoph Eiden geht davon aus, dass mit einer schärferen Überwachung und Sanktionen wie Beschlagnahme und drohenden Bußgeldern bis zu 50 000 Euro die illegale Einfuhr erfolgreich bekämpft werden kann.
Importeure, die Holz oder Holzerzeugnisse erstmals auf den europäischen Binnenmarkt bringen, müssen jetzt bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Sie müssen sich Informationen insbesondere zum Ursprungsland, zur Holzart, zum Lieferanten und der Einschlagskonzession des Holzes verschaffen.
Jessel verwies darauf, dass auf der gerade zu Ende gegangenen Artenschutzkonferenz CITES jetzt 267 Holzarten neu unter Schutz gestellt worden seien. Die im Artenschutzübereinkommen nun insgesamt 477 gelisteten Holzarten unterliegen Kontroll- und Dokumentenpflichten. 'Die Verbraucher sollten darauf bestehen, dass ihnen der Verkäufer den legalen Import des Holzes von CITES-Arten anhand von Dokumenten belegen kann', sagte Jessel./ba/DP/stk