🧐 ProPicks KI Oktober-Update: Welche Aktien haben es geschafft?Jetzt reinschauen

ROUNDUP: Tarifverhandlungen bei der Bahn gescheitert

Veröffentlicht am 21.06.2023, 20:16
© Reuters.

FULDA (dpa-AFX) - Bei der Deutschen Bahn droht in den kommenden Tagen und Wochen ein unbefristeter Streik. Die Tarifverhandlungen des bundeseigenen Konzerns mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sind gescheitert. Das teilte die Gewerkschaft am Mittwochabend in Berlin mit. "Vor dem Hintergrund der seinerzeit in Fulda beschlossenen Forderungen wurde insbesondere die Laufzeit von 27 Monaten als deutlich zu lang sowie die angebotene Lohnerhöhung als zu niedrig und zu spät bewertet", teilte die Gewerkschaft mit. Der Bundesvorstand der EVG werde am Donnerstag in Berlin das weitere Vorgehen beschließen.

Außer unbefristeten Streiks ist auch ein Schlichtungsverfahren denkbar. Dabei würden einer oder mehrere Schlichter versuchen, zwischen den streitenden Tarifparteien zu vermitteln. Ein Schlichtungsverfahren ebnete vor einigen Wochen auch den Weg zu einer Lösung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes.

Die EVG verhandelt seit Ende Februar mit Dutzenden Eisenbahn-Unternehmen über höhere Löhne und Gehälter für insgesamt rund 230 000 Beschäftigte. Der Fokus lag dabei auf den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn (DB), dort arbeiten gut 180 000 dieser Beschäftigten.

Am Dienstag hatte die EVG eine Einigung mit der Transdev-Gruppe verkündet, zu der Unternehmen wie die Bayerische Regiobahn, die Nordwestbahn oder Transdev Hannover gehören. Auch andere private Bahnunternehmen seien bereit, auf etwa diesem Niveau abzuschließen, teilte die Gewerkschaft mit, und bezeichnete den Abschluss als Maßstab auch für die Verhandlungen mit der DB.

Die Gewerkschaft war ursprünglich mit der Forderung nach 650 Euro mehr pro Monat für alle Beschäftigte bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 12 Monaten in die Tarifverhandlungen gegangen. Die Bahn hatte Ende Mai bei einer Laufzeit von zwei Jahren zwölf Prozent mehr in mehreren Stufen bei den unteren Lohngruppen in Aussicht gestellt. Insgesamt zehn Prozent mehr sollten die mittleren Gruppen bekommen und acht Prozent die oberen. Die erste Erhöhungsstufe sollte demnach noch in diesem Jahr anstehen. Angedacht war zudem eine Inflationsausgleichsprämie in mehreren Zahlungen von insgesamt 2850 Euro, die steuer- und abgabenfrei ausfällt.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.