BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Nein des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung will die Bundesregierung anders als bislang geplant keinen schnellen deutschen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sagten am Dienstag in Berlin, mit dem Urteil der Luxemburger Richter sei eine neue Lage entstanden.
"Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet", sagte Maas. "Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen."
Beide Minister kündigten an, das Urteil nun sorgfältig auszuwerten und zu prüfen und sich dann gemeinsam über das weitere Vorgehen abzustimmen. "Was für Konsequenzen aus dieser neuen Lage zu schließen sind (...), können wir ein oder zwei Stunden nach dem Urteil noch nicht sagen", sagte de Maizière.
Maas erklärte, die Koalitionspartner würden das weitere Verfahren nun ergebnisoffen besprechen. De Maizière betonte dagegen, nach Ansicht von Fachleuten sei die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Verbrechen notwendig. "Ich dränge auf eine rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung", sagte er.
Der Europäische Gerichtshof hatte das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für ungültig erklärt. Die Regelung sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger, hieß es.hi/DP/jha