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Stark-Watzinger: Bessere Perspektiven für Wissenschaftler schaffen

Veröffentlicht am 06.06.2023, 14:24
Aktualisiert 06.06.2023, 14:30
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen künftig frühzeitiger konkrete Perspektiven für ihre Zukunft in der Branche bekommen. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger stellte dazu am Dienstag in Berlin einen Referentenentwurf für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz vor. "Wir wollen mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Transparenz schaffen", sagte die FDP-Politikerin. Sie betonte allerdings auch, dass die Gesetzesreform keine neuen Dauerstellen schaffe und auch keine moderne Führungskultur in Hochschulen ersetze.

Kernpunkte des Vorschlags sind veränderte Vertragslaufzeiten. Unter anderem schlägt Stark-Watzinger vor, dass Beschäftigte nach einer Promotion in der sogenannten Postdoc-Phase nur noch maximal für vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen, anstatt für maximal sechs Jahre. Eine weitere Befristung von bis zu zwei Jahren sei dann nur noch mit einer Zusage zulässig, dass anschließend ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen werde.

In einem früheren Entwurf war noch die Rede von maximal drei Jahren. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte die Änderung. "Wir bewerten das als Einknicken des Bundesministeriums für Forschung und Bildung vor den Arbeitgebern", sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller der "Rheinischen Post" (Mittwoch).

Auch studentische Beschäftigte sollen von der Reform profitieren. Für sie sollen Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr festgelegt werden. Zudem soll die Höchstlaufzeit von sechs auf acht Jahre verlängert werden. So soll sichergestellt werden, dass sie ihre Arbeit auch in der finalen Phase ihres Studiums noch fortsetzen können.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Stimmt das Parlament zu, könnte das Gesetz laut Stark-Watzinger im Frühjahr 2024 in Kraft treten.

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