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Urteil: WestLB-Nachfolgegesellschaft haftet für Cum-Ex-Schulden

Veröffentlicht am 21.12.2022, 17:41
© Reuters.

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die landeseigene WestLB-Nachfolgegesellschaft Portigon haftet einem Urteil zufolge für milliardenschwere Steuerschulden aus früheren Cum-Ex-Geschäften. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies am Mittwoch die Klage von Portigon, die die Schulden an einen anderen WestLB-Nachfolger abwälzen wollte, zurück. Die Parteien streiten darüber, ob Steuerverbindlichkeiten der WestLB im Rahmen einer Umstrukturierung von der Ersten Abwicklungsanstalt ("Bad Bank") übernommen wurde.

Die Portigon gehört dem Land Nordrhein-Westfalen, während an der Abwicklungsanstalt die beiden NRW-Sparkassenverbände mit jeweils 25 Prozent und das Land NRW mit rund 48 Prozent beteiligt sind. Die Portigon könnte nun für Cum-Ex-Steuerschulden von rund einer Milliarde Euro aufkommen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel sind beim Bundesgerichtshof möglich, wie das OLG mitteilte.

Die Landesbank WestLB war im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 in Schieflage geraten und 2012 auf Druck der EU-Kommission zerschlagen worden. Die Bad Bank, der bereits 2009 Portfolioanteile übertragen wurden, übernahm bei der 2012 abgeschlossenen Umstrukturierung weitere Risikopositionen sowie strategisch nicht notwendige Unternehmensbereiche. Die Parteien streiten darüber, ob bei der Übertragung des Bereichs "Kapitalmarktgeschäft" auch die Steuerverbindlichkeiten für die von der Klägerin vor der Umstrukturierung durchgeführten Cum-Ex-Geschäfte übernommen wurden. Das war vertraglich nicht genau geregelt.

Die WestLB war den Angaben zufolge zwischen 2005 und 2008 in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt. Die Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag zielten darauf, sich Kapitalertragssteuern vom Fiskus mehrfach erstatten zu lassen, die nicht gezahlt wurden. In den Steuerskandal sind zahlreiche deutsche Banken verstrickt.

2016 hatten das Finanzamt und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen der Cum-Ex-Deals eingeleitet. Letztlich forderte das Finanzamt mit den Bescheiden 2019 und 2020 erstattete Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag sowie Zinsen für die Jahre 2005 bis 2008 von rund einer Milliarde Euro zurück. Das Landgericht Frankfurt hatte die Erste Abwicklungsanstalt zur Übernahme der Steuerschulden verurteilt. Ihre Berufung hatte nun vor dem OLG Frankfurt Erfolg. Die Anstalt erklärte am Mittwoch, sie fühle sich von dem Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

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