🧐 ProPicks KI Oktober-Update: Welche Aktien haben es geschafft?Jetzt reinschauen

VERMISCHTES/ROUNDUP: BGH stärkt Gerichtsreporter - Kachelmann unterliegt

Veröffentlicht am 19.03.2013, 20:00
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann gegen einen Bericht über Details aus seinem Strafverfahren abgewiesen. Damit stärkten die obersten Zivilrichter das Recht auf Berichterstattung über Strafprozesse. Die Veröffentlichung sei zulässig geworden, nachdem das Protokoll mit den intimen Details in der öffentlichen Verhandlung vorgelesen wurde, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke am Dienstag zur Begründung des Urteils (Az. VI ZR 93/12).

Der BGH differenziert allerdings nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung: Das Onlineportal 'Bild.de' hatte über intime Einzelheiten aus der Aussage Kachelmanns vor dem Haftrichter berichtet. Der Wetterexperte war wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung angeklagt; im Mai 2011 wurde er freigesprochen. Der Bericht auf 'Bild.de' erschien noch vor Beginn der Hauptverhandlung. Zu diesem Zeitpunkt sei die Veröffentlichung unzulässig gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. Hier habe 'die Unschuldsvermutung besondere Bedeutung, die zur Zurückhaltung mahnt'.

Das habe sich jedoch geändert, nachdem das Protokoll der Aussage mit den Details in der öffentlichen Hauptverhandlung vorgelesen wurde, erläuterte Galke. 'Die Prozessberichterstattung war nach unserer Auffassung zulässig.'

Diese Beurteilung könnte sich nach dem Freispruch für Kachelmann nochmals geändert haben - das allerdings blieb nach der mündlichen Urteilsbegründung zunächst offen. Denn Kachelmanns Anwälte hatten die Darstellung im Kontext des konkreten Artikels angegriffen. Eine erneute Veröffentlichung genau in der Art dieses Beitrags sei aber nicht zu befürchten, erklärte der BGH. Deshalb wiesen die Richter Kachelmanns Klage ab. Wie künftige Veröffentlichungen derselben Details zu beurteilen wären, lässt sich nach der mündlichen Begründung nicht abschließend beurteilen.

'Immerhin hat der BGH festgestellt, dass der Bericht ursprünglich die Privatsphäre von Jörg Kachelmann verletzt hat', kommentierte sein Medienanwalt Ralf Höcker. 'Für eine mögliche Schmerzensgeldklage ist das von großer Bedeutung.' In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Köln noch zugunsten von Kachelmann entschieden - und strenge Anforderungen an die Zulässigkeit der Berichterstattung auch aus dem Gerichtssaal gestellt.

Der Anwalt von 'Bild.de' hatte in der Verhandlung vor dem BGH betont, die Darstellung sei für das Verständnis des Falls nötig gewesen; außerdem handele es sich um Aussagen, die der damals Beschuldigte zu seiner Entlastung gemacht habe. 'Entscheidend ist, dass der Meinungsbildungsprozess unvollständig bleibt, wenn das dem Publikum vorenthalten wird', sagte Rechtsanwalt Reiner Hall. Es gehöre zu den 'Kernaufgaben der Presse, das, was in der öffentlichen Verhandlung passiert, auch wiederzugeben'./jon/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.