Frankfurt, 01. Apr (Reuters) - Der Anlegerschutzverein DSW hat die mangelnde Vorbereitung von Unternehmen auf Krisen wie die Corona-Pandemie kritisiert. Bei der nun beginnenden Hauptversammlungssaison solle deshalb ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, welche Strategien die Firmen für künftige Krisen aufstellten, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler am Mittwoch. "Wir wollen wissen, wie künftig Szenarien aussehen und inwiefern sich Unternehmen auf so etwas wie Corona vorbereiten. Ein Pandemieplan gehört auf jeden Fall spätestens seit Corona auf die Agenda eines jeden Unternehmens." Man müsse auch darüber diskutieren, welches Polster ein Konzern aufbauen müsse, um ein paar Monate in einer Krise zu überstehen.
Die Bekämpfung des Coronavirus bringt zahlreiche Unternehmen in Nöte, weil Menschen zu Hause bleiben müssen, Geschäfte und Restaurants geschlossen sind und die ganze Wirtschaft still steht. Die Bundesregierung hat ein Hilfsprogramm auf den Weg gebracht, aber einige Firmen fürchten, dass die Unterstützung für sie zu spät kommt oder nicht greift.
Wegen der Corona-Pandemie finden viele Hauptversammlungen in diesem Jahr über das Internet statt. Normalerweise stellen sich Vorstände und Aufsichtsräte den Anlegern in der persönlichen Debatte. Die DSW warnte davor, dass manche Unternehmen nicht so ausführlich wie sonst Rede und Antwort stehen. Fragen könnten schon ein paar Tage vorher per Mail an den Konzern geschickt werden und sollten auch während der Veranstaltung möglich sein. "Der Vorstand hat aber freies Ermessen, welche Fragen er weg lässt und welche er beantwortet", sagte Tüngler. "Wir glauben an das Gute und dass das alles gut laufen wird. Aber wir werden auch sehen, dass manche Unternehmen diese Freiheit ausnutzen."
Wichtig sei daher, dass die von der Bundesregierung gelockerten Regeln für das Abhalten von Online-Aktionärstreffen nur temporär seien, machte Tüngler deutlich. "Das sollte eine zeitlich begrenzte Notlösung sein. Die Beschneidung der Aktionärsrechte geht sehr weit, an manchen Stellen zu weit und taugt deshalb nicht als Blaupause für eine grundsätzliche Neugestaltung der Hauptversammlungen."
Durch das Abhalten von virtuellen Hauptversammlungen soll sichergestellt werden, dass Unternehmen trotz der Beschränkung des Versammlungsrechts beschlussfähig sind. Wenn die Aktionärstreffen nicht stattfinden, können wichtige Beschlüsse etwa über Kapitalmaßnahmen, Abspaltungen oder Dividenden nicht gefasst werden. (Reporterin: Patricia Uhlig, redigiert von Olaf Brenner Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1236 oder 030-2888 5168)