Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

AMDs China-Pläne könnten an den US-Regulierungsbehörden scheitern

Veröffentlicht am 04.07.2019, 22:00
Aktualisiert 04.07.2019, 23:06
© Reuters.
INTC
-
NVDA
-

Der langwierige Handelsstreit zwischen den USA und China hat bislang gravierende Auswirkungen auf einige Branchen gehabt, die für die US-Wirtschaft enorm wichtig sind. In der Tech-Branche hat der Konflikt Druck auf jene Unternehmen ausgeübt, die eigentlich die Kluft zwischen den beiden Nationen überbrücken und neue Produkte auf den wachsenden chinesischen Markt bringen wollen.

Bereits 2016 gründete AMD (WKN: 863186) die Tianjin Haiguang Advanced Technology Investment Co. bzw. THATIC, ein Joint Venture mit einem Konsortium chinesischer Unternehmen, um seine x86-Chip-Designs an chinesische Chiphersteller zu lizenzieren. AMD und THATIC haben auch zwei weitere Joint Ventures gegründet – Chengdu Haiguang Microelectronics Technology (CHMT) und Haiguang IC Design (Hygon).

AMD behielt eine Mehrheitsbeteiligung an CHMT, was verhinderte, dass seine Chipdesigns auf THATIC übertragen wurden. THATIC wiederum behielt eine Mehrheitsbeteiligung an Hygon, das die Chipdesigns von AMD von CHMT lizenzierte. CHMT produzierte die Chips, indem sie sie an einen Hersteller auslagerten und dann an Hygon für Verpackung, Marketing und Vertrieb an chinesische Kunden schickten.

Diese Vereinbarung führte dazu, dass Hygon im vergangenen Sommer Dhyana, einen High-End x86-CPU für chinesische Rechenzentren, auf den Markt brachte. Die Einführung erschien für Chinas CPU-Markt zunächst wie ein Durchbruch, aber Dhyana war eigentlich bloß ein legaler Klon von AMDs EPYC.

Abruptes Ende einer riskanten Partnerschaft Eine Weile konnte der Deal von AMD und THATIC Washington und Peking beschwichtigten. Das geistige Eigentum von AMD wurde nur an ein chinesisches Unternehmen lizenziert und nicht übertragen und ein chinesischer Chiphersteller erhielt die Möglichkeit, High-End x86-Rechenzentrum-CPUs zu verkaufen.

Leider hat sich die Einstellung der US-Regierung kürzlich geändert. Man hat nämlich THATIC, CHMT und Hygon auf die immer länger werdenden „Entity List“ chinesischer Unternehmen hinzugefügt, mit denen amerikanischen Unternehmen der Handel und andere Geschäftsbeziehungen untersagt sind.

Als Hauptgrund für die Entscheidung nannte das Handelsministerium die engen Beziehungen dieser Joint Ventures zu Sugon, das Supercomputer für chinesische Unternehmen und Regierungsbehörden entwickelt und verkauft. Infolgedessen wird AMD keine weiteren Lizenzgebühren erhalten, wenn es chinesischen Chipherstellern hilft, eine „Klonarmee“ von EPYC-CPUs zu produzieren.

AMD spielt mit dem Feuer Die Joint Ventures von AMD in China zielen eindeutig darauf ab, vom chinesischen Markt zu profitieren, ohne dabei Ärger von der Regierung zu bekommen. Der Verkauf von x86-CPUs an China war bereits ein heikles Thema unter der Obama-Regierung und die USA haben Intel (NASDAQ:INTC) (WKN: 855681) bereits 2015 verboten, ihre Top-Xeon-Chips an Chinas Supercomputerzentren zu verkaufen. Chinesische Chiphersteller entwickelten neue CPUs – aber ihre MIPS-, PowerPC- und x86-CPUs konnten nicht mit der Leistung der Chips von Intel und AMD mithalten.

Deshalb wandte sich das Konsortium chinesischer Unternehmen an AMD. AMD – begierig darauf, den chinesischen Markt zu erschließen, das Können von EPYC zu demonstrieren und Intels Quasi-Monopol auf Rechenzentrumschips zu reduzieren – wollte sich die Chance nicht entgehen lassen. Die Trump-Administration sieht die Joint Ventures von AMD jedoch wahrscheinlich als Deckung für den „forcierten Technologietransfer“, den sie blockieren will.

Wie heftig wird es AMD erwischen? AMD erwirtschaftete im letzten Quartal 60 Millionen US-Dollar an Lizenzumsätzen mit THATIC, was 5 % des Umsatzes ausmachte. Dieser Anteil führte jedoch zu einer deutlichen Steigerung des operativen Ergebnisses, das sich fast verfünffachte und auf 68 Millionen US-Dollar stieg.

Der Verlust der chinesischen Lizenzgebühren wird zunächst wehtun, aber die THATIC-Vereinbarung betraf nur die erste Generation der EPYC-Designs von AMD. AMD plant, seine EPYC-CPUs der zweiten Generation im dritten Quartal auf den Markt zu bringen. Das Upgrade sollte die Dhyana-Chips von Hygon hinter sich lassen und die Bedenken hinsichtlich der Stärkung der chinesischen Chiphersteller durch AMD zerstreuen können.

In der zweiten Jahreshälfte könnten stärkere Verkäufe der neuen EPYC-, Ryzen- und Navi-Chips von AMD den Verlust der Lizenzumsätze von THATIC leicht ausgleichen. Dieser Verlust stellt sicherlich eine verpasste Chance für AMD dar, aber Anleger sollten an dieser Stelle nicht überreagieren und die Aktie allein deswegen abstoßen. Stattdessen sollte man sich auf die gewonnenen Marktanteile von EPYC und Ryzen gegenüber Intel konzentrieren. Denn gerade Intel hat aktuell mit anhaltender Chipknappheit und seinen neuen Navi-GPUs zu kämpfen. Die sind nämlich nicht ganz so leistungsfähig wie die von AMD.

The Motley Fool besitzt und empfiehlt Aktien von NVIDIA (NASDAQ:NVDA). Leo Sun besitzt keine der angegebenen Aktien. Dieser Artikel erschien am 24.6.2019 auf Fool.com und wurde für unsere deutschen Leser übersetzt.

Motley Fool Deutschland 2019

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.