Berlin, 17. Dez (Reuters) - Die Bundesregierung setzt sich für einen besseren Schutz von Reisenden im Falle einer Airline-Pleite ein. Während Pauschalurlauber gesetzlich im Wesentlichen abgesichert sind, solle die Stellung von Individualreisenden gestärkt werden, wie aus einer Antwort des Bundesverbraucherschutzministeriums (BMJV) auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht, die Reuters am Dienstag vorlag. "Die Bundesregierung vertritt zur Frage eines Insolvenzschutzes für Flugreisende die Auffassung, dass der Schutz von Flugreisenden, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann", schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD).
"Europäische Lösungen sind dabei allerdings vorzugswürdig, denn sie gewährleisten ein einheitliches europäisches Verbraucherschutzniveau und sind wettbewerbsneutral", erklärte Hagl-Kehl. Die Regierung stehe dazu im Kontakt mit der EU-Kommission. Das "Handelsblatt" hatte zuerst darüber berichtet.
Die Grünen sehen die große Koalition am Zug. "Eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften fehlt schon lange, dass ist seit den Pleiten von Air Berlin und Germania klar", erklärte der tourismuspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Tressel. Die Bundesregierung sollte dies nun im Paket zusammen mit der Pauschalreise neu regeln. "Künftig müssen Kundengelder wirklich vollständig abgesichert sein, es darf keine Sonderregeln für die Branchenriesen geben."
Zuletzt hatte die Pleite des weltgrößten Reiseveranstalters Thomas Cook (LON:TCGI) gezeigt, dass das Kundengeld von Pauschalurlaubern in Deutschland nicht vollständig abgesichert ist. Denn die Summe, für die Versicherer in der Bundesrepublik hier geradestehen müssen, ist gesetzlich bei 110 Millionen Euro gedeckelt. Die Kosten für Rückflüge der im Urlaub von der Thomas-Cook-Insolvenz überraschten Touristen und die Entschädigungen für ausgefallene Reisen summierten sich laut Versicherer Zurich ZURN.S auf rund 347 Millionen Euro. Der Bund hat bereits angekündigt, den Betrag zu übernehmen, der den Kunden nicht ersetzt werde. hat Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht angekündigt, in Abstimmung mit der Reisebranche und Versicherern im Frühjahr 2020 einen Gesetzentwurf für eine Änderung der Insolvenzsicherung für Pauschalurlauber vorzulegen.