Frankfurt, 06. Dez (Reuters) - Das Geldwäscheverfahren gegen die Deutsche Bank DBKGn.DE im Zusammenhang mit den "Panama Papers" ist ad acta gelegt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter des Geldhauses mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, teilte die Deutsche Bank am Freitag mit. Darüber hinaus habe sie in einem anderen Verfahren wegen Versäumnissen im Kontrollumfeld ein Bußgeld in Höhe von 15 Millionen Euro akzeptiert. "Mit dem Verfahrensabschluss ist klar, dass die Staatsanwaltschaft im Anschluss an die Hausdurchsuchung im November 2018 kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Mitarbeitern der Deutschen Bank festgestellt hat", sagte Banksprecher Jörg Eigendorf. Mängel bei den internen Kontrollen seien bekannt und angegangen worden. (Reporterin: Patricia Uhlig, redigiert von Scot W. Stevenson Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1236 oder 030-2888 5168)