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EU-Gericht entscheidet gegen Meta in Datenschutzfall mit Aktivist Schrems

EditorAhmed Abdulazez Abdulkadir
Veröffentlicht am 04.10.2024, 11:17
© Reuters.
META
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In einem wegweisenden Urteil am Freitag stellte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) hinter den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems in seinem anhaltenden Rechtsstreit mit Meta Platforms (NASDAQ:META), dem Mutterkonzern von Facebook. Schrems hatte vor einem österreichischen Gericht Beschwerde eingereicht und behauptet, Meta habe ihm aufgrund seiner sexuellen Orientierung mittels personalisierter Werbung, die auf der Verarbeitung persönlicher Daten basierte, gezielte Anzeigen geschaltet.

Das österreichische Gericht wandte sich zur Klärung an den EuGH. Das in Luxemburg ansässige Gericht stellte nun unmissverständlich klar: Einem Online-Sozialnetzwerk wie Facebook ist es nicht gestattet, persönliche Daten für gezielte Werbung ohne zeitliche Begrenzung oder ohne Differenzierung zwischen verschiedenen Datenarten zu verwenden.

Die Entscheidung des EuGH fußt auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem strengen EU-Datenschutzgesetz. Schrems hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die DSGVO berufen, um gegen vermeintliche Datenschutzverstöße von Meta vorzugehen. Der aktuelle Fall, der unter dem Aktenzeichen C-446/21 Schrems (Mitteilung von Daten an die Allgemeinheit) geführt wird, verdeutlicht einmal mehr die anhaltenden Spannungen zwischen Datenschützern und Tech-Giganten bezüglich der Nutzung personenbezogener Daten für Werbezwecke.

Meta Platforms, an der NASDAQ unter dem Kürzel META gelistet, sieht sich in Europa schon seit längerem mit verschiedenen rechtlichen Herausforderungen im Bereich Datenschutz konfrontiert. Das jüngste Urteil des obersten EU-Gerichts unterstreicht erneut die juristischen Hürden, vor denen Tech-Unternehmen stehen, wenn es darum geht, ihre gezielten Werbepraktiken mit den strengen europäischen Datenschutzbestimmungen in Einklang zu bringen.

Reuters hat zu diesem Artikel beigetragen.

Diese Übersetzung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Nutzungsbedingungen.

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