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Lambrecht will im Kampf gegen Corona-Krise Insolvenzrecht reformieren

Veröffentlicht am 19.09.2020, 10:08
© Reuters.

Berlin, 19. Sep (Reuters) - Im Kampf gegen die Corona-Krise hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Entwurf für eine Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts vorgelegt. "Von den neuen Möglichkeiten werden insbesondere Unternehmen profitieren können, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie weiterhin über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen", teilte die SPD-Politikerin am Samstag mit. "Unternehmen, die ihren Gläubigerinnen und Gläubigern eine realistische Sanierungsperspektive aufzeigen können, sollen ihr Sanierungskonzept auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchsetzen können." Die Änderungen sollen Anfang 2021 in Kraft treten.

Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Einzelne Gläubiger sollen ein Sanierungsvorhaben nicht mehr blockieren können, wenn das Konzept von der Mehrheit der Gläubiger unterstützt wird. Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen sollen zudem weitergehende Erleichterungen geschaffen werden. Die Frist für einen Insolvenzantrag für überschuldete Firmen soll dauerhaft von drei auf sechs Wochen verlängert werden. Bei der Überschuldungsprüfung solle künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt werden, der auch auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nehme.

Deutschland droht wegen der Pandemie dieses Jahr die schwerste Rezession der Nachkriegszeit. Unzählige Betriebe kämpfen ums Überleben. Erst am Freitag war die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die sich im Zuge der Coronavirus-Krise überschuldet haben, bis Jahresende verlängert worden, um eine Pleitewelle zu verhindern. Kritiker monieren, dass dadurch die tatsächliche Lage verzerrt wird und "Zombie"-Firmen entstehen, die künstlich mit Rettungsgeldern am Leben gehalten werden. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen ab Oktober wieder Insolvenz anmelden - aus Lambrechts Sicht ein erster Schritt zurück zur Normalität.

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