Die Deutsche Lufthansa (DE:LHAG) (WKN: 823212) ist von der aktuellen Viruskrise besonders stark betroffen. Reiseverbote haben dazu geführt, dass die Gesellschaft so gut wie alle Flugzeuge am Boden halten muss, was für eine Airline das schlechteste aller Szenarien darstellt.
Der Stillstand kann aber nur eine Übergangsphase sein, in der sich Politiker und Manager möglichst schnell darüber verständigen sollten, wie ein Flugbetrieb auch mit Virus wieder aufgenommen werden kann.
Damit rechnen viele Airlines frühestens im Juli 2020. Insider gehen sogar davon aus, dass erst 2022 wieder das Vorkrisenniveau erreicht werden wird. Fluggesellschaften sind sehr krisenanfällig, weshalb sie generell flexiblere und schnell anpassbare Konzepte besitzen sollten, mit denen sie zukünftig schwierige Phase eigenständig überstehen können.
Aktuell stehen der Lufthansa beispielsweise folgende drei Wege zur Stillstandsüberbrückung zur Verfügung.
1. Steuerzahlerbeteiligung Die Lufthansa verhandelt derzeit mit der Regierung über einen Einstieg des Steuerzahlers in Höhe von 25,1 % des Grundkapitals, was etwa 1 Mrd. Euro einbringen würde. Darüber hinaus könnte der Staat 5,5 Mrd. Euro in Form einer stillen Beteiligung zur Verfügung stellen, die mit 9 % verzinst würde. Weitere 3,5 Mrd. Euro kämen als Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, für das der Steuerzahler bürgen würde. In Summe kämen der Lufthansa so Staatshilfen in Höhe von etwa 10 Mrd. Euro zugute.
Aber wer kann dafür garantieren, dass die Lufthansa jemals wieder nachhaltig profitabel sein wird, ob dieser Betrag ausreicht oder wann die nächste Krise eintritt? Wie dies enden kann, zeigt die Commerzbank (DE:CBKG) (WKN: CBK100), an der der Steuerzahler bis heute beteiligt ist und in Summe sehr viel Geld verloren hat.
Zwar lehnt das Lufthansa-Management bei einem Staatseinstieg jede Einflussnahme auf das Management ab, aber dieser würde bei diesem Modell relativ sicher eintreten. Es ist auch deshalb fraglich, weil aktuell viele kleine Betriebe in die Insolvenz gehen, hier ebenfalls Tausende Arbeitsplätze verloren gehen und eine Fluggesellschaft nicht systemrelevant ist.
2. Insolvenz in Eigenverwaltung Lufthansas Vorstandsvorsitzender Carsten Spohr fürchtet eine mögliche Mitsprache des Staates und stellt deshalb fest: „Wenn die Bundesrepublik zu viel Einfluss auf operative Geschäftsaufgaben nehmen wollte, fordert das vielleicht die österreichische Regierung ebenso ein, dann möglicherweise auch die Schweiz, Belgien, Bayern oder Hessen.“
Die Insolvenz in Eigenverwaltung besitzt für das Management den Vorteil, dass es weiterhin alle Entscheidungen eigenständig treffen könnte und bei der Personalanpassung mehr Freiheiten hätte, die es (unabhängig von der Situation) in allen Krisen benötigen würde. Die Beschäftigten könnten später (bei einer Rückkehr zum Normalbetrieb) wieder eingestellt werden. Allerdings müssten bei einer Insolvenz wahrscheinlich ehemalige Mitarbeiter auf Betriebspensionen verzichten.
3. Finanzierung über den Kapitalmarkt Ein dritter Weg wäre eine Übergangsfinanzierung über den Kapitalmarkt, wie ihn derzeit die amerikanische Boeing (NYSE:BA) (WKN: 850471) eingeschlagen hat. Sie ist ebenfalls in einer schweren Krise, hat in den letzten Tagen aber sogar 25 Mrd. US-Dollar über den Kapitalmarkt eingenommen. Dazu wurden Anleihen mit einer Laufzeit von drei bis 40 Jahren ausgegeben, die sehr gut ankamen, sodass dieser Weg nicht teurer wird als eine übliche Finanzierung.
Fazit Lufthansa könnte zunächst eine Lösung über den Kapitalmarkt suchen und erst nach deren Scheitern einen Staatskredit ohne eine Beteiligung in Anspruch nehmen. Zukünftig sollten Fluglinien jedoch sehr viel flexibler auf Krisen reagieren können, weil sie immer wieder eintreten.
Selbst wenn viele Mitarbeiter über eine gewisse Zeit zu Hause bleiben müssten, in dieser Zeit vom Staat gestützt werden, später wieder zurückkehren und die Gesellschaft dabei überlebt, wäre damit am Ende wahrscheinlich allen Beteiligten am meisten geholfen.
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Christof Welzel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.
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