Zum jüngsten Gläubigertreffen der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) gibt es einige interessante Details. Die Eckdaten sind bekannt – bei den Töchtern SEAG (= Steinhoff Europe AG) und SFHG (Steinhoff Finance Holding) haben die Gläubiger mehrheitlich den sogenannten „company voluntary arrangements“, kurz „CVA“ zugestimmt. Gab es da große Diskussionen und möglicherweise Differenzen zwischen diversen Gläubigern und Steinhoff bzw. den genannten Steinhoff-Töchtern? Der Blick auf einige Details spricht dagegen. Denn im Hinblick auf den CVA-Vorschlag in Bezug auf SEAG hieß es dazu sinngemäß, dass dieser ohne Änderungen durch die betreffenden Gläubiger angenommen worden ist.
Steinhoff: Die CVA-Vorschläge und die Gläubiger
Angenommen ohne Änderungen, und das auch noch direkt am Vormittag – die Gläubigerversammlung selbst scheint damit zumindest im Hinblick auf die Tochter SEAG durchaus „glatt“ verlaufen zu sein. Doch natürlich wissen wir nicht, was Steinhoff schon im Vorfeld mit den entsprechenden Gläubigern besprochen hat. Diese werden beim Gläubigertreffen wahrscheinlich nicht mit einem ihnen völlig unbekannten CVA-Vorschlag überrascht worden sein. Die mehrheitliche Zustimmung der Gläubiger zu den entsprechenden CVAs mag eine Insolvenz erst einmal abgewendet haben – doch ob davon letztlich auch die Aktionäre etwas haben werden, ist offen, solange es keine geprüften Geschäftszahlen gibt. Die Gläubiger dürften wohl in erster Linie ihre eigenen Interessen vertreten.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.
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