🧐 ProPicks KI Oktober-Update: Welche Aktien haben es geschafft?Jetzt reinschauen

Vom Größenwahn der Vorstände und letzten Akt der Wirecard-Aktie!

Veröffentlicht am 30.08.2020, 08:45
Vom Größenwahn der Vorstände und letzten Akt der Wirecard-Aktie!
DBKGn
-
WDIG
-

Rückblickend betrachtet haben Wirecards (WKN: 747206) ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte kein Mittel der Manipulation ausgelassen, um das Unternehmen besser darzustellen, als es tatsächlich war. Und dass viele von ihnen von den Betrügereien wussten, zeigen die Reaktionen der Verantwortlichen, nachdem der erst im Juni 2019 zum Aufsichtsratsvorsitzende berufene Thomas Eichelmann eine weitere Prüfung der Wirecard-Abschlüsse angeregt hatte.

Sie wehrten sich dagegen, hielten sie für überflüssig und verweigerten den Prüfern den uneingeschränkten Zugang zu allen Dokumenten. Erstaunlicherweise brachte aber auch die zweite Prüfung der Abschlüsse Wirecard (DE:WDIG) noch nicht zu Fall, sondern erst das fehlende Testat für den Abschluss des Jahres 2019. Hier fehlten plötzlich 1,9 Mrd. Euro, die in Wahrheit niemals existiert hatten.

Eine frühzeitige Aufklärung war möglich Unklar wird allerdings bleiben, warum Wirecard nicht schon im Jahr 2010 von der Staatsanwaltschaft und der BaFin gestoppt wurde. Damals hatte der Investor Tobias Bosler bereits Unregelmäßigkeiten in Wirecards Bilanzen entdeckt und Geldwäscheaktivitäten angezeigt. Nach seinen Recherchen wurde bei Wirecard bereits ab 2006 in den USA Geldwäsche betrieben.

Doch ihm wurde kein Vertrauen geschenkt. Im Gegenteil: Am Ende wurde er wegen seiner Wette auf fallende Kurse verurteilt. Herrn Bosler ist bis heute unklar, warum das Verfahren gegen Wirecard eingestellt wurde, obwohl er sehr offensichtliche Beweise vorlegte. Der Wirecard-Skandal scheint also noch viel umfassender zu sein, als wir es heute vermuten.

Eine Lehre sollte jedoch daraus gezogen werden: Investoren und Shortseller können einen guten Beitrag zur Aufklärung von Bilanzfälschungen leisten und ihren Argumenten und Belegen sollte deshalb zukünftig mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Uneingeschränkter Größenwahn Wie dreist und größenwahnsinnig der Wirecard-Vorstand am Ende wirklich war, zeigen interne Pläne aus dem Jahr 2019, die ernsthaft eine Übernahme der Deutschen Bank (DE:DBKGn) (WKN: 514000) zum Ziel hatten. Wahrscheinlich sahen die Verantwortlichen in der Flucht nach vorn einen Ausweg, die manipulierten Zahlen der vorherigen Jahre zu verschleiern.

So hätte man beispielsweise die erfundenen 1,9 Mrd. Euro leicht zu den Übernahmeaufwendungen verbuchen können. Dr. Markus Braun sollte als Vorstandschef der zukünftigen Wirebank fungieren, während Deutsche Bank Vorstandschef Christian Sewing in den Aufsichtsrat hätte wechseln sollen.

Zum Glück konnte wenigstens dieser Zusammenschluss verhindert und so weiterer Schaden vom deutschen Finanzmarkt abgewendet werden. Langfristig wäre aber auch dieser Plan gescheitert, denn das unprofitable Kerngeschäft der Wirecard wäre geblieben und hätte die Probleme der Deutschen Bank nur noch vergrößert.

Am Ende steht die Zerschlagung Nun hat der letzte Akt für Wirecard begonnen. Der Konzern ist insolvent und wird vom Verwalter Michael Jaffé in seinen Teilen an interessierte Investoren verkauft. So konnte das Brasilien-Geschäft bereits erfolgreich an PagSeguro Digital (WKN: A2JB7S) veräußert werden.

Der Verkauf der Nordamerika-Sparte steht ebenfalls kurz vor einem Abschluss. An der Großbritannien-Tochter ist die Railsbank interessiert. Für Wirecards Kerngeschäft verzeichnet der Insolvenzverwalter unterdessen 77 potenzielle Käufer. Aus den Erlösen sollen die Gläubiger abgefunden werden, die dennoch hohe Verluste erleiden werden.

In der Ascheimer Zentrale wurde unterdessen am Montagabend 730 der verbleibenden 1.300 Mitarbeiter auf sehr fragwürdige Art und Weise per E-Mail gekündigt (25.08.2020). Zuvor hatten schon mehrere Hundert Beschäftigte freiwillig das Unternehmen verlassen. Am Ende sollen die verbleibenden Angestellten bei einem Verkauf des Kerngeschäfts übernommen werden.

The post Vom Größenwahn der Vorstände und letzten Akt der Wirecard-Aktie! appeared first on The Motley Fool Deutschland.

Christof Welzel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt und empfiehlt Aktien von PagSeguro Digital.

Motley Fool Deutschland 2020

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.