Die US-Börsenaufsicht SEC hat grünes Licht für die ersten börsengehandelten Bitcoin-ETF in den USA gegeben. Die Entscheidung wurde am Mittwochabend nach Börsenschluss bekannt gegeben. Dies ermöglicht es Vermögensverwaltern wie Blackrock, Ark Investments, 21Shares, Fidelity, Invesco, Grayscale und VanEck, börsennotierte Fonds einzuführen, die direkt in Bitcoins investieren. Einige dieser Produkte waren bereits am Donnerstag an der Börse handelbar.
Die Ankündigung der SEC führte zu einem weiteren Anstieg des Bitcoin-Kurses. Der Preis für einen Bitcoin stieg bis auf 49048$. Timo Emden von Emden Research betrachtet die Genehmigung als einen Meilenstein in der Geschichte von Bitcoin und anderen Kryptowährungen und bezeichnete es als das Ende des "Nervenkrims".
Trotz der Genehmigung warnt SEC-Chef Gary Gensler, dass die Entscheidung keine Unterstützung der Aufsichtsbehörde für Bitcoin bedeutet. Die SEC betont stets die Risiken von Krypto-Anlagen, darunter die erheblichen Kursschwankungen. Investoren müssen ausführlich über die Anlageprodukte informiert werden.
Gerhard Summerer von DZ Financial Markets der deutschen DZ Bank in New York hebt hervor, dass das Investieren in Bitcoin-ETFs, insbesondere von renommierten Unternehmen wie Blackrock, Unsicherheiten und Risiken für Anleger minimieren kann. Dies könnte es auch Kleinanlegern ermöglichen, erstmals in Kryptowährungen zu investieren. Die Konkurrenz der verschiedenen Anbieter könnte zudem positiv für Anleger sein, da Unternehmen wie Blackrock angekündigt haben, die Gebühren für ihre Bitcoin-ETFs möglichst niedrig zu halten.
Die Entscheidung der SEC folgt auf eine gerichtliche Niederlage im letzten Jahr, als ein Berufungsgericht die Ablehnung eines Antrags der Firma Grayscale als willkürlich bezeichnete. Die SEC hatte sich zuvor jahrelang gegen die Genehmigung von Bitcoin-ETFs gestellt. Im Jahr 2021 hatte sie jedoch bereits ETFs auf Bitcoin-Futurekontrakte zugelassen.
Bei aller Euphorie rund um die Genehmigung von Bitcoin-ETFs durch die SEC, müssen wir hier anmerken, dass diese ETFs in Deutschland nicht zugelassen sind. Fonds, und nichts anderes sind ETFs (Exchange Traded Funds), dürfen nicht nur eine Anlageklasse abbilden, sondern müssen eine gewisse Streuung beinhalten, wie es zum Beispiel bei einem ETF auf den DAX der Fall ist. Der ETF bildet alle 40 Unternehmen des DAX ab und ist damit entsprechend diversifiziert.
In Deutschland bleibt uns also nur das Modell ETC, welches seit 2004 für den Goldmarkt verfügbar ist. ETC sind Exchange Trades Commodities, die auf eine Anlageklasse beschränkt sein dürfen. Der Unterschied besteht darin, dass ein ETF zum Sondervermögen eines Emittenten zählt, ein ETC hingegen nicht. Bei einer möglichen Insolvenz des Emittenten sind ETFs geschützt, ETCs nicht.
Steigt der Bitcoin jetzt wie eine Rakete nach oben wie es viele erwarten?
Wir denken, dass der Bitcoin langfristig durchaus Anstiege erlebt, die andere Anlageklassen alt aussehen lassen. Aber trotzdem hält sich der Bitcoin an ganz normale Marktgesetze und damit an vollkommen klar analysierbare Strukturen. Er wird diese nicht aussetzen und einfach innerhalb weniger Tage über 100.000 Dollar ansteigen. Dazu wird er etwas länger brauchen. Nehmen wir uns also die Zeit und schauen uns den Bitcoin-Kurs genauer an. Zudem werfen wir auch einen ersten Blick auf den Bitcoin-ETF von Blackrock (iShares), der seit Donnerstag an US-Börsen (ETR:SXR4) handelbar ist: