Sichern Sie sich 40% Rabatt
💎 Boom! Unsere KI hat's gewusst: WSM schießt um +52,1% nach oben seit Dezember! Jetzt alle Top-Picks ansehen!Jetzt dabei sein!

DAX: Zwei von fünf Hürden wurden übersprungen

Veröffentlicht am 20.03.2019, 10:59
Aktualisiert 14.05.2017, 12:45

Der DAX konnte gestern noch einmal deutliche Stärke zeigen und damit weitere bullishe Signale generieren. Nachdem der Index in den vorangegangenen Handelstagen noch haarscharf unterhalb der Marke von 11.726,62 Punkten blieb, hat er diese mit den gestrigen Kursgewinnen nun klar überwunden. Und damit ist das bearishe Elliott-Wellen-Szenario einer größeren ABC-Korrektur erst einmal hinfällig, weil es in den untergeordneten Wellen zu einer Überschneidung in den Wellen 1 und 4 gekommen ist (siehe rotes Rechteck im folgenden Chart).

DAX - Elliott-Wellen-Analyse

Von den in der Börse-Intern vom 27. Februar genannten fünf Marken hat der DAX damit nun zwei überwunden:

  1. Das Hoch vom 02.11.2018 bei 11.689,96 Punkten.
  2. Das Tief vom 26.03.2018 bei 11.726,62 Punkten.

Letzteres war relevant für das Elliott-Wellen-Szenario. Und dass dieses nun hinfällig ist, ist ein bullishes Signal. Allerdings bleiben von den fünf Hürden nun noch drei:

  1. Das Tief vom 29.08.2017 bei 11.868,84 Punkten.
  2. Die Rechteckgrenze bei 11.880 Punkten.
  3. Das 50%-Fibonacci-Retracement bei 11.938,05 Punkten.

Und inzwischen erscheinen nicht mehr nur die US-Indizes überkauft. Auch unsere heimischen Indizes, wie der DAX oder auch der Euro Stoxx 50, sind seit ihren Tiefs von Ende 2018 nun schon recht weit gestiegen. Die Rechteckgrenze bei 11.880 Punkten erscheint daher aus Sicht der Target-Trend-Methode prädestiniert, um den DAX dort in eine stärkere Gegenbewegung oder längere Konsolidierung zu drängen.

DAX - Target-Trend-Analyse

Angesichts der bullishen Signale, die der DAX nun schon gesendet hat, sehe ich in einer stärkeren Gegenbewegung aber keine Wiederaufnahme der Korrektur. Stattdessen dürfte damit lediglich wieder etwas Luft aus den aufgeblasenen Kursen abgelassen werden, um damit den nächsten Aufstieg vorzubereiten.

Aber das gilt es natürlich erst einmal abzuwarten. Denn dazu muss es ja überhaupt erst zu einer Gegenbewegung kommen. Und daher müssen wir abwarten, wie sich der DAX an den oben genannten drei Hürden verhält.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Geldanlage
Ihr
Sven Weisenhaus

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.