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Haemato: EBIT-Guidance angehoben

Veröffentlicht am 15.12.2023, 10:28
HAEk
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Nach Darstellung der Analysten Cosmin Filker und Marcel Goldmann von GBC hat die Haemato AG (ETR:HAEk) die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr auf Basis einer Kosten-Nutzen-Abwägung gekündigt, so dass ein Delisting spätestens nach Ende der Kündigungsfrist Ende Februar 2024 erfolgen wird. Wegen des bevorstehenden Delistings der Aktie setzen die Analysten Kursziel und Rating aus.

Nach Analystenaussage liege für die Aktie auf Basis des zuletzt am 14.09.2023 aktualisierten DCF-Bewertungsmodells weiterhin eine Unterbewertung vor. Damit sei das Kurspotenzial noch nicht ausgeschöpft. So habe sich das Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 sowohl auf Umsatz- als auch auf Ergebnisebene überraschend stark entwickelt. Dies belege der im November veröffentlichte Neunmonatsbericht. Aufgrund der sehr guten Geschäftsentwicklung habe das Management die Guidance für das aktuelle Geschäftsjahr angehoben und rechne nun mit einem EBIT von 10 bis 12 Mio. Euro (zuvor: 6 bis 8 Mio. Euro). Dieser überaus positiven Geschäftsentwicklung stehe allerdings die Beendigung des Botox-Projektes gegenüber. In den HAEMATO-Schätzungen habe das Analystenteam das Botox-Projekt aber als reines Upside-Potenzial berücksichtigt, so dass sich die Einstellung des Projekts nicht negativ auf die Schätzungen auswirke. In der Folge heben die Analysten ihre Prognosen sogar an, setzen vor dem Hintergrund des bevorstehenden Delisting aber das Kursziel und das Rating aus.

(Quelle: Aktien-Global-Researchguide, 15.12.2023, 10:05 Uhr)

Bitte beachten Sie unseren Disclaimer zur Identität des Weitergebenden und zu möglichen Interessenskonflikten: http://www.aktien-global.de/impressum/

Hinweise nach Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958

Die dieser Zusammenfassung zugrundeliegende Finanzanalyse wurde von der GBC AG am 14.12.2023 um 15:31 Uhr fertiggestellt und am 15.12.2023 um 09:30 Uhr erstmals veröffentlicht.

Sie kann unter der folgenden Adresse eingesehen werden: http://www.more-ir.de/d/28547.pdf

Die mit dem Ausgangsdokument verbundene Offenlegung der Interessenkonflikte findet sich im Anhang / Disclaimer des Dokuments.

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