NVDA Q3 Earnings: Warum unser KI-Modell der Nvidia-Aktie treu bleibtMehr erfahren

Täglicher Kommentar der apano-Fondsberater - 18. April 2023

Veröffentlicht am 18.04.2023, 12:29
HK50
-
MSFT
-
BARC
-
NOKIA
-
GOOGL
-
NTRS
-
SCHW
-
ASML
-
STT
-
SAMEq
-
005380
-
GOOG
-

Das chinesische Q1 Wachstum fiel mit +4,5% im Vergleich zu Q1 2022 noch besser aus als erwartet. Dies bewirkte jedoch keinen weiteren Kursschub - in Hongkong verlor der Hang Seng Tech sogar 1,2%  -weil am Report einige Schwachstellen entdeckt wurden. So berichtet die Shanghai Morning Post, dass die Investitionen in Sachanlagen (Fixed-Asset Investments) lediglich um 5,1% gestiegen sind, was eine Abflachung bedeutet: der Zweimonatszeitraum Jan-Feb wies +5,5% auf. Beim Einzelhandelsumsatz fand zwar eine deutliche Beschleunigung statt: +10,6% im März, der kombinierte Zeitraum Jan-Feb lag bei +3,5%. Hier stelle sich aber die Frage, inwieweit das lediglich einmalige Covid-bedingte Nachholeffekte seien. Die Industrieproduktion wuchs im März um 3,9% ggü. +2,4% im Jan-Feb Vergleichszeitfenster. Deutliche Bremspuren zeigte aber die Produktion von Computerkomponenten (-21,6%) und Mobiltelefonen (-6,7%), was u.a. mit dem US-Bann auf Hightech zusammenhänge. Auch die Investitionen im mit 25% Beitrag zum Wirtschaftswachstum immens wichtigen Immobilienmarkt ließen zu wünschen übrig: hier wurde ein Rückgang um 5,8% in Q1 registriert. Freilich hat sich der Wert der am Markt verkauften Objekte um 4,1% erhöht. Insgesamt wird der Preisanstieg in China als zu gering empfunden, es bestehen deflationäre Befürchtungen. Auch die Zahl der Neueinstellungen verlaufe zu schleppend, die Jugendarbeitslosigkeit ist von 18,1 auf 19,6% gestiegen.

In Japan legten die Kurse weiter zu – der neue Notenbankgouverneur Kazuo Ueda bekannte sich klar zu weiter niedrigen Zinsen. In Seoul fielen Hyundai (KS:005380) und Kia um knapp 2%. Ihre Elektrofahrzeuge erfüllen nicht die  Voraussetzungen für Steuervorteile aus dem US Inflation Reduction Act.     

In den USA beflügelte gestern die Auftragskomponente im US-Empire State Index: der April-Wert stieg auf 25,1 (März -21,7). Freilich zogen auch die Renditen danach weiter an, die Wahrscheinlichkeit, dass die FED im Mai die Zinsen nicht erhöht, fällt weiter gegen Null. Auf Unternehmensebene war Alphabet (NASDAQ:GOOGL) belastet durch einen Bericht der New York Times, dass Samsung (F:SAMEq) erwäge, wegen der Fortschritte bei auf KI basierender Anwendungen (ChatGPT)  zukünftig Microsofts Bing statt Alphabets Google einzusetzen. Während Microsoft (NASDAQ:MSFT) 1% zulegte, gab Alphabet 2,6% nach. Der Report des Finanzinstituts Charles Schwab (NYSE:SCHW) kam gut an: die Aktie legte 4% zu. Zwar sind die Einlagen ggü dem Vorquartal um 11% auf 326 Mrd USD gefallen und liegen nun um 30% niedriger als vor einem Jahr. Aber das erzielte Geschäftsergebnis überzeugte. Auch andere Institute berichteten: die Verwahrstelle State Street (NYSE:STT), NY Mellon und Northern Trust (NASDAQ:NTRS). Die gute Nachricht: bei keiner scheinen die Mittelabflüsse Besorgnis erregend hoch zu sein, die schlechte: alle leiden unter der Tatsache, dass die Zeit der fast kostenlosen Refinanzierung via nahezu unverzinster Kundeneinlagen vorbei ist, was sich im teils enttäuschenden Geschäftsergebnis widerspiegelte. Deshalb verloren diese drei Banktitel gestern deutlich. Insgesamt überwogen die Gewinner an der NYSE mit ca. 1800 die Zahl der Verlierer mit ca. 1200.

In Europa standen gestern neben ASML (AS:ASML) - über den Grund hatte ich berichtet - insbesondere Bankwerte unter Druck. Das lag vor allem an Barclays (LON:BARC). Dass die britische Großbank laut Sky News mehr als 100 Stellen im Investment Banking abbaue wolle, sei ein schlechtes Vorzeichen für die Lage in dieser für Banken wichtigen Geschäftssparte. Europas Indizes treten heute erneut auf der Stelle. Während sich die gestrigen Verlierer Banken und ASML erholt zeigen und Basisrohstoffe weiter anziehen, wird der Telekommunikationssektor von Ericssons Q2-Ausblick gedrückt, u.a. zeigt sich davon auch Nokia (HE:NOKIA) negativ beeindruckt. Unbehagen bereitet Europas Indizes auch der hohe Lohnanstieg in Großbritannien: die Durchschnittsgehälter (ohne Bonuszahlungen) stiegen im Dreimonatszeitraum bis Ende Februar um 6,6%. Prognostiziert war +6,2%. Das löst neue Inflations- und Zinssorgen aus.

Aktuelle Kommentare

Bitte warten, der nächste Artikel wird geladen ...
Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.