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Die amerikanische Aktienaufsichtsbehörde SEC hat in einer Twitter-Mitteilung vom 10. Februar explizit auf ihren bestehenden Leitfaden für Initial Coin Offerings (ICO) hingewiesen.
Auf einer speziell dafür eingerichteten Internetseite werden fünf Kernpunkte genannt, die bei ICOs zu beachten sind, außerdem wird in zwei weiteren Kategorien aufgeschlüsselt, was Anleger bzw. Kryptobörsen und deren Makler zu beachten haben.