APA ots news: Einleitung des Squeeze-out Verfahrens bei der Imperial Hotels Austria Aktiengesellschaft
Wien (APA-ots) - Die CIGA Immobiliare B.V. (CIGA), welche mittelbar
im Eigentum der Starwood-Gruppe steht, hat an die Imperial Hotels
Austria Aktiengesellschaft (IHAG) das Verlangen nach § 1 Abs 1
Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern
(GesAusG) gestellt, die Hauptversammlung der IHAG möge über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die CIGA gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die CIGA verfügt seit der Eintragung der nicht-verhältniswahrenden
Spaltung der IHAG, welche am 18. Juli 2011 von der Hauptversammlung
der IHAG beschlossen wurde, im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien
über 98,98% der Aktien der IHAG.
Beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien wurde bereits der Antrag
auf Bestellung eines sachverständigen Prüfers gemäß § 3 Abs 2 GesAusG
gestellt; dieser wird die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und
die Angemessenheit der Barabfindung zu prüfen haben.
Die Höhe der pro Aktie zu zahlenden Barabfindung sowie das Datum der
Hauptversammlung wird nach deren Festsetzung gesondert veröffentlicht
werden.
Rückfragehinweis:
Imperial Hotels Austria Aktiengesellschaft
Petra Engl-Wurzer, Kommunikation
Thomas Willms, Vorstand
Kärntner Ring 16
A-1010 Wien / Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50123 456
Fax: +43 (0)1 50123-345
petra.engl-wurzer@luxurycollection.com
http://www.ihag.co.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/13211/aom
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OTS0246 2011-09-28/16:48
Wien (APA-ots) - Die CIGA Immobiliare B.V. (CIGA), welche mittelbar
im Eigentum der Starwood-Gruppe steht, hat an die Imperial Hotels
Austria Aktiengesellschaft (IHAG) das Verlangen nach § 1 Abs 1
Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern
(GesAusG) gestellt, die Hauptversammlung der IHAG möge über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die CIGA gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die CIGA verfügt seit der Eintragung der nicht-verhältniswahrenden
Spaltung der IHAG, welche am 18. Juli 2011 von der Hauptversammlung
der IHAG beschlossen wurde, im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien
über 98,98% der Aktien der IHAG.
Beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien wurde bereits der Antrag
auf Bestellung eines sachverständigen Prüfers gemäß § 3 Abs 2 GesAusG
gestellt; dieser wird die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und
die Angemessenheit der Barabfindung zu prüfen haben.
Die Höhe der pro Aktie zu zahlenden Barabfindung sowie das Datum der
Hauptversammlung wird nach deren Festsetzung gesondert veröffentlicht
werden.
Rückfragehinweis:
Imperial Hotels Austria Aktiengesellschaft
Petra Engl-Wurzer, Kommunikation
Thomas Willms, Vorstand
Kärntner Ring 16
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