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Veröffentlicht am 05.03.2012, 12:37
Aktualisiert 05.03.2012, 12:40
APA ots news: Fachkommentar in Zeitschrift Österreichisches Bankarchiv (ÖBA): Banken haben bei Auseinandersetzung um Zinswetten schlechte Karten

Wien (APA-ots) - Schlechte Karten bescheinigt Rechtexperte Dr. Philipp

Klausberger Banken und Finanzdienstleistern, die ihren Kunden

Zinswetten verkauft haben und jetzt vor rechtlichen

Auseinandersetzungen stehen. Klausberger ist Universitätsassistent am

Institut für Römisches Recht der Universität Wien und Mitarbeiter der

Rechtsanwaltskanzlei Brandl und Talos, die bereits in zahlreichen

Fällen renommierte Banken vertreten hat.

In einem Fachkommentar in der Zeitschrift Österreichisches

Bankarchiv, den Klausberger gemeinsam mit dem deutschen

Rechtsexperten David Rüger verfasst hat, geht es um die Aufklärungs-

und Beratungspflichten einer Bank bei strukturierten Produkten.

Diese wären, so die Autoren, nur dann erfüllt, wenn die Bank dem

Anleger gegenüber offengelegt hätte, dass das angebotene

Finanzinstrument hoch spekulativ sei und die reale Möglichkeit

bestehe, dass der Kunde - so er sich verspekuliere - wirtschaftlich

ruiniert sei. Des Weiteren müsste die Bank den Kunden darüber

aufklären, dass das Chance-Risiko-Profil zwischen den beiden Parteien

der Wette von Anfang an unausgewogen sei. Damit dränge sich freilich

die Frage auf, ob sich komplexe Finanzprodukte mit derart

unappetitlichen Aussagen künftig noch verkaufen lassen, meinen

Klausberger und Rüger im Österreichischen Bankarchiv. Genau diesen

Sachverhalt beleuchten die Gutachten des gerichtlich beeideten

Sachverständigen für Derivate Sascha Stadnikow, die immer wieder

Grundlage für außergerichtliche Vergleiche bilden. Zuletzt wurden die

Berechnungen auch von Vertretern der Kanzlei Brandl & Talos bei

mehreren Fällen bestätigt.

Anlass für diese rechtlichen Überlegungen war das Urteil des

deutschen Bundesgerichtshofs vom März 2011, bei dem die Bank

verurteilt wurde, ein derartiges Zinsgeschäft rückabzuwickeln und die

entstandenen Verluste zu übernehmen. Klausberger und Rüger kommen zu

dem Schluss, dass dieses Urteil auch für Österreich anzuwenden sei,

da ein hohes Risikopotential einer Anlageform schon bislang nach

österreichischem Recht gesteigerte Beratungspflichten ausgelöst habe.

'Bei der Beratung im Hinblick auf Produkte, die ob ihres immanenten

Risikos den gänzlichen Ruin des Anlegers herbeiführen können, hat die

Beratung deutlich intensiver zu sein, als bei Produkten mit geringem

Risiko', so die Autoren wörtlich.

Mag. Gerald Zmuegg, Sprecher von Finanzbuddha, freut sich über die

inhaltliche Annäherung. Nicht zuletzt deswegen, da Brandl & Talos

immer wieder namhafte Banken in diesen Causen vertritt.

(Der gesamte Kommentar ist auf der website www.finanzbuddha.at

nachzulesen.)

Rückfragehinweis:

Mag. Gerald Zmuegg

Finanzbuddha

Seilerstätte 6/7, 1010 Wien,

Tel.: ++43-1-8900310, office@finanzbuddha.at

www.finanzbuddha.at

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OTS0129 2012-03-05/12:31

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