KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Gefahr einer möglichen Erkrankung nach der Entfernung asbesthaltiger Bodenplatten hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Der Schadensersatzanspruch von drei Kindern einer Familie in Berlin gegenüber dem Vermieter sei "eine Frage, die uns einiges Kopfzerbrechen bereitet", sagte der Vorsitzende Richter des VIII. Zivilsenats, Peter Frellesen. Der BGH-Zivilsenat zog sich nach der Verhandlung zur Beratung zurück, zunächst ohne einen genauen Zeitpunkt für die Entscheidung zu nennen.
In der Wohnung der Familie waren 2005 asbesthaltige Vinylplatten, sogenannte Flexplatten, ohne die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen ausgetauscht worden. Deswegen hätten die Kinder der Familie von Juli bis zur Verlegung eines neuen Teppichs im September 2005 Asbestfasern aufgenommen und müssten nun mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko leben, machten die Kläger geltend. Sie wollen feststellen lassen, dass der Vermieter deswegen zum Ersatz aller bereits bestehenden sowie der künftigen Schäden verpflichtet ist. Das Landgericht Berlin hatte ihnen recht gegeben. Gegen dieses Urteil ging der Vermieter in die Revision.br