KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft ab Donnerstag (9.00 Uhr), ob Schwarzarbeiter nach getaner Arbeit Anspruch auf den vereinbarten Lohn haben. Das Gericht verhandelt dann über die Klage eines Handwerksbetriebes, der Restlohn einfordert.
Das Unternehmen aus Schleswig-Holstein hatte für insgesamt 18 800 Euro Elektroinstallationen ausgeführt - für 5000 Euro sollte es keine Rechnung geben. Der Eigentümer zahlte nur 12 300 Euro. Die Klage der Firma auf Zahlung des restlichen Betrages scheiterte 2013 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig: Der Handwerker habe keinerlei Anspruch auf Bezahlung. Der BGH muss dies nun überprüfen. Wann er sein Urteil verkünden wird, ist nicht bekannt.b