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DGAP-News: AVW Group beschließt Aktienrückkaufprogramm (deutsch)

Veröffentlicht am 30.11.2011, 09:49
AVW Group beschließt Aktienrückkaufprogramm

DGAP-News: AVW Immobilien AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

AVW Group beschließt Aktienrückkaufprogramm

30.11.2011 / 09:49

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Buxtehude, 30. November 2011 - Die AVW IMMOBILIEN AG führt seit gestern ein

Aktienrückkaufprogramm durch. Über die Börse sollen im Zeitraum bis zum 30.

April 2012 bis zu 500.000 Stück eigene Aktien der AVW IMMOBILIEN AG (bis zu

rund 3,90% des Grundkapitals) zu einem maximalen Kaufpreis von insgesamt

EUR 2.000.000,00 unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen erworben

werden.

Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der

AVW IMMOBILIEN AG am 3. November 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb

eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Die zurück erworbenen

Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom

3. November 2010 vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Dazu gehört

insbesondere auch die Einziehung der Aktien.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in

Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der

Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des

Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für

Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO

2273/2003). Der Rückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der AVW

IMMOBILIEN AG durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts

erfolgen. Das Kreditinstitut wird den Erwerb der Aktien der AVW IMMOBILIEN

AG in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die

Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 3. November 2010

einhalten. Insbesondere darf der gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne

Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs der Aktien der AVW IMMOBILIEN AG am

jeweiligen Handelstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren

Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10%

über- oder unterschreiten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des

Erwerbs von Aktien der AVW IMMOBILIEN AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der

EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der AVW IMMOBILIEN AG. Die

AVW IMMOBILIEN AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des

Kreditinstituts nehmen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm

jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen

Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes - wieder aufnehmen lassen.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5

der EU-VO 2273/2003 einzuhalten. Insbesondere werden nicht mehr als 25% des

durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der

jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Dieser durchschnittliche tägliche

Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der

20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin abgeleitet.

Über die Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms wird die AVW

IMMOBILIEN AG auf der Homepage der AVW IMMOBILIEN AG (www.avw-ag.de) unter

der Rubrik Investor Relations in einer den Anforderungen des Artikels 4

Abs. 4 der EU-VO 2273/2003 entsprechenden Weise informieren.

Über die AVW Immobilien AG:

Die börsennotierte AVW Immobilien AG (WKN 508890) ist seit mehr als 30

Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig und hat seit 1978 128 Objekte mit

einem Gesamtvolumen von nahezu 1 Mrd. EUR vor allem im gewerblichen Bereich

in Norddeutschland realisiert. Die Geschäftstätigkeit von AVW umfasst im

Wesentlichen die Entwicklung und die Veräußerung von Immobilienprojekten,

die Baudurchführung und Baubetreuung, die Immobilienverwaltung und die

Bestandshaltung (Bewirtschaftung eigener Immobilien). Die Schwerpunkte der

Entwicklungs- und Bautätigkeit von AVW liegen in den Bereichen Einkaufs-

und Fachmarktzentren sowie SB-Warenhäuser, aber auch in den Bereichen

Seniorenimmobilien, Geschäftshäuser und Hotels. Nach der im Jahr 2010

beschlossenen bundesweiten Ausdehnung der Geschäftstätigkeit ist das

Unternehmen bereits mit verschiedenen Objekten über die Grenzen

Norddeutschlands hinaus aktiv, und stellt die bundesweite Expansion in den

kommenden Jahren verstärkt in den Vordergrund. Das bevorzugte

Investitionsvolumen je Objekt beträgt 10 bis 50 Mio. EUR. Seit dem 18. März

2008 ist die AVW Immobilien AG an der Frankfurter Wertpapierbörse im Open

Market (Teilbereich Entry Standard) notiert.

Kontakt:

AVW Immobilien AG

Dirsko v. Pfeil

Kottmeierstr. 1, 21614 Buxtehude

Tel.: +49 (4161) 64 24-23, Fax: +49 (4161) 66 032

vpfeil@avw-ag.de www.avw-ag.de

Ende der Corporate News

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30.11.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AVW Immobilien AG

Kottmeierstraße 1

21614 Buxtehude

Deutschland

Telefon: +49 (4161) 6424-0

Fax: +49 (4161) 660 32

E-Mail: info@avw-ag.de

Internet: www.avw-ag.de

ISIN: DE0005088900

WKN: 508890

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Open Market (Entry

Standard) in Frankfurt





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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