Uranium Energy Corp kündigt abgeleitete Ressource von 5,5 Millionen Pfund U3O8 beim Workman Creek-Projekt des Unternehmens in Arizona an
DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges
Uranium Energy Corp kündigt abgeleitete Ressource von 5,5 Millionen
Pfund U3O8 beim Workman Creek-Projekt des Unternehmens in Arizona an
06.03.2012 / 14:30
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Uranium Energy Corp.
NYSE Amex Equities Exchange Symbol - UEC
Uranium Energy Corp kündigt abgeleitete Ressource von 5,5 Millionen Pfund
U3O8 beim Workman Creek-Projekt des Unternehmens in Arizona an
Corpus Christi, TX - 6. März 2012 - Die Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX:
UEC, das ,Unternehmen') freut sich, bekannt geben zu können, dass das
Unternehmen einen unabhängigen technischen Bericht gemäß der
Rechtsvorschrift National Instrument 43-101 für sein Workman Creek-Projekt
in Gila County, Arizona, erhalten hat, in welchem über abgeleitete
Bodenschätze von 3.222.000 Tonnen berichtet wird, die 5.542.000 Pfund an
U3O8 mit einem durchschnittlichen Grad von 0,086 % U3O8, mit einem
Mindestgehalt von 0,05 %, enthalten.
Das Workman Creek-Projekt umfasst 183 nicht patentierte Gangmutungsfelder,
die 3.620 Morgen abdecken. Das Projekt befindet sich einem entlegenen
Gebiet des Dripping Springs-Bergbaugebiets des Gila County, Arizona, etwa
30 Meilen nördlich von Miami, Arizona, 85 Meilen nordöstlich von Phoenix
und etwa 180 Meilen vom Anderson-Projekt des Unternehmens. Die aktuelle
Grubenfeldkonfiguration besteht aus den Projekten Workman Creek North und
Workman Creek South, die ursprünglich in den 1970ern und 80ern von Wyoming
Minerals Corp ('WMC'), einer Tochtergesellschaft von Westinghouse, gehalten
und erschlossen wurden.
Die Vererzung im Dripping Springs-Bergbaugebiet wurde zum ersten Mal 1950
entdeckt, aber erst 1955 infolge einer von der U.S. Atomic Energy
Commission durchgeführten luftgestützten radiometrischen Erkundung
vollständig erkundet. Die Erkundung identifizierte etwa 20 Zielgebiete und
veranlasste einen Andrang in die Stollen in den Sierra Ancha Mountains des
Gila County.
WMC legte in den 1970ern eine große Anbaufläche in dem Gebiet an und
startete ein systematisches Erschließungsprogramm. Zu den wichtigsten
Arbeiten von WMC zählen über 400 Explorations- und Erschließungsbohrungen,
geologische Kartierungen, regionale und detaillierte geochemische Studien,
petrographische Studien, mineralogisch-paragenetische Studien, geophysische
Analysen und metallurgische Studien, die in ihrer Gesamtheit zu einer
positiven Machbarkeitsstudie führten, die 1980 von Dravo Engineers
durchgeführt wurde. UEC hat einen Zugang zu all diesen Informationen über
das Projektgebiet.
Auf Grundlage günstiger Wirtschaftsdaten im Rahmen der Machbarkeitsstudie
von Dravo Engineers wurden genaue Pläne für Tage- und
Untertagebauoperationen angefertigt, die zusammen mit einem konventionellen
Säurelaugungs-, Ausschüttelungs- und Fällungsvorgang vorgesehen waren.
Metallurgische Laugungsstudien ergaben, dass die Uranrückgewinnung im
Bereich von 94 % lag. Die Arbeit von Dravo Engineers wurde weiterhin
gestützt und erweitert durch Arbeiten von Mountain States Research and
Development aus Tucson, Arizona, sowie durch das Forschungsinstitut der
Colorado School of Mines in Golden Golden, Colorado. Diese alten Studien
erfolgten jedoch vor der Einführung der NI43-101-Standards und gelten daher
nicht als aktuell. Das Unternehmen hat nicht die nötigen Schritte
eingeleitet, um diese alten Studien zu überprüfen, und die Ergebnisse
gelten nicht als verlässlich.
Der komplette technische Bericht nach NI 43-101 des Workman Creek-Projekts,
der für das Unternehmen erstellt wurde, ist auf der SEDAR-Website unter
www.sedar.com und auf der Website des Unternehmens unter
www.uraniumenergy.com archiviert. Der technische Bericht wurde von Neil G.
McCallum, P.Geol. und Gary H. Giroux, P. Eng., verfasst, die beide
qualifizierte Personen laut Definition in NI 43-101 sind. Herr McCallum ist
bei Dahrouge Geological Consultants Ltd beschäftigt und Herr Giroux ist ein
unabhängiger Fachberater.
Die Verfasser des technischen Berichts folgerten, dass auf der Grundlage
geologischer Ähnlichkeiten und weiterer vergangener Bergbautätigkeiten in
den 1950er Jahren ein hervorragendes Potenzial für eine bedeutende
Vererzung in den anderen Claim-Blocks besteht, die das Workman
Creek-Projekt bilden. Sie gaben weiter an, dass in den Claim-Blocks
außerhalb des Hauptressourcengebiets begrenzte belegte Explorationsarbeiten
durchgeführt wurden und dass das empfohlene Programm entwickelt wurde, um
Ergebnisse von vorherigen Bohrproben zu erweitern.
Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Informationen wurden
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Auflagen, die in NI 43-101
festgelegt sind, verfasst und von Clyde L. Yancey, P.G., dem
Vizepräsidenten im Bereich Exploration des Unternehmens, einer QP gemäß
NI-43-101, überprüft.
Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp. ist ein in den USA ansässiges Unternehmen, das mit der
Uranproduktion, -erschließung und -exploration befasst ist und die neueste
nordamerikanische Uranmine betreibt. Die mit allen Zulassungen und
Genehmigungen ausgestattete Hobson-Aufbereitungsanlage nimmt bei allen
Projekten des Unternehmens im Süden von Texas, einschließlich des
Palangana-ISR-Projekts, bei dem die Förderung gerade aufgenommen wurde, und
des Goliad-ISR-Projekts, das seine Minenzulassung erhalten hat und sich in
der Aufbauphase für die Produktion befindet, eine zentrale Position ein.
Die Unternehmensleitung setzt sich aus angesehenen Branchenspezialisten
zusammen, die auf praktische Erfahrungen von mehreren Jahrzehnten bei den
Hauptaspekten der Exploration, der Erschließung und dem Abbau von Uran
zurückblicken können.
Kontakt Gebiet Nord-Amerika:
Investor Relations, Uranium Energy Corp
Telefon: +1 (866) 748-1030
Fax: +1 (361) 888-5041
Email: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE-AMEX: UEC
Frankfurter Börse Tickersymbol: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Hinweis für US-Investoren
Die in dieser Pressemitteilung genannten Mineralressourcen wurden im
Einklang mit den Definitionsstandards für Mineralressourcen des Canadian
Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (kanadisches Bergbauinstitut)
geschätzt, die in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und nicht den
Richtlinien des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht ('SEC')
entsprechen. Zudem handelt es sich bei gemessenen ('measured'), angezeigten
('indicated') und abgeleiteten ('inferred') Mineralressourcen um durch die
kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die
jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren
Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und
Registrierungserklärungen üblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend
haben wir für diese in den Vereinigten Staaten keine Berichterstattung
vorgenommen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass nicht davon
auszugehen ist, dass ein Teil oder alle der Mineralressourcen in
Mineralreserven umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes
Maß an Ungewissheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und
rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die
Wirtschaftlichkeit der Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um
Mineralreserven handelt, nicht nachgewiesen ist. Es kann nicht angenommen
werden, dass alle oder ein Teil der gemessenen, angezeigten oder
abgeleiteten Mineralressourcen zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine höhere
Kategorie überführt werden. Gemäß den kanadischen Vorschriften können
Schätzungen abgeleiteter Mineralressourcen nicht die Grundlage für
Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren
sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung
und im Technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen, angezeigten oder
abgeleiteten Mineralressourcen in wirtschaftlicher oder rechtlicher
Hinsicht abbaubar sind.
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der
Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung
enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im
dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen
Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und
andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse,
Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der
Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen
über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele,
Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder
beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet'
oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht
davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht
oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse
'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen'
auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen
aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen'
betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte
und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des
Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen,
Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
dargelegt, unterscheiden.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine
Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und
Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen
sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige
Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den
bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich
der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act
von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und
verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act
von 1933 in seiner geltenden Fassung (das 'Wertpapiergesetz') oder gemäß
sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht
in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht
gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen
Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der
entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.
Ende der Corporate News
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06.03.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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http://www.dgap.de
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159424 06.03.2012
DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges
Uranium Energy Corp kündigt abgeleitete Ressource von 5,5 Millionen
Pfund U3O8 beim Workman Creek-Projekt des Unternehmens in Arizona an
06.03.2012 / 14:30
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U3O8 beim Workman Creek-Projekt des Unternehmens in Arizona an
Corpus Christi, TX - 6. März 2012 - Die Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX:
UEC, das ,Unternehmen') freut sich, bekannt geben zu können, dass das
Unternehmen einen unabhängigen technischen Bericht gemäß der
Rechtsvorschrift National Instrument 43-101 für sein Workman Creek-Projekt
in Gila County, Arizona, erhalten hat, in welchem über abgeleitete
Bodenschätze von 3.222.000 Tonnen berichtet wird, die 5.542.000 Pfund an
U3O8 mit einem durchschnittlichen Grad von 0,086 % U3O8, mit einem
Mindestgehalt von 0,05 %, enthalten.
Das Workman Creek-Projekt umfasst 183 nicht patentierte Gangmutungsfelder,
die 3.620 Morgen abdecken. Das Projekt befindet sich einem entlegenen
Gebiet des Dripping Springs-Bergbaugebiets des Gila County, Arizona, etwa
30 Meilen nördlich von Miami, Arizona, 85 Meilen nordöstlich von Phoenix
und etwa 180 Meilen vom Anderson-Projekt des Unternehmens. Die aktuelle
Grubenfeldkonfiguration besteht aus den Projekten Workman Creek North und
Workman Creek South, die ursprünglich in den 1970ern und 80ern von Wyoming
Minerals Corp ('WMC'), einer Tochtergesellschaft von Westinghouse, gehalten
und erschlossen wurden.
Die Vererzung im Dripping Springs-Bergbaugebiet wurde zum ersten Mal 1950
entdeckt, aber erst 1955 infolge einer von der U.S. Atomic Energy
Commission durchgeführten luftgestützten radiometrischen Erkundung
vollständig erkundet. Die Erkundung identifizierte etwa 20 Zielgebiete und
veranlasste einen Andrang in die Stollen in den Sierra Ancha Mountains des
Gila County.
WMC legte in den 1970ern eine große Anbaufläche in dem Gebiet an und
startete ein systematisches Erschließungsprogramm. Zu den wichtigsten
Arbeiten von WMC zählen über 400 Explorations- und Erschließungsbohrungen,
geologische Kartierungen, regionale und detaillierte geochemische Studien,
petrographische Studien, mineralogisch-paragenetische Studien, geophysische
Analysen und metallurgische Studien, die in ihrer Gesamtheit zu einer
positiven Machbarkeitsstudie führten, die 1980 von Dravo Engineers
durchgeführt wurde. UEC hat einen Zugang zu all diesen Informationen über
das Projektgebiet.
Auf Grundlage günstiger Wirtschaftsdaten im Rahmen der Machbarkeitsstudie
von Dravo Engineers wurden genaue Pläne für Tage- und
Untertagebauoperationen angefertigt, die zusammen mit einem konventionellen
Säurelaugungs-, Ausschüttelungs- und Fällungsvorgang vorgesehen waren.
Metallurgische Laugungsstudien ergaben, dass die Uranrückgewinnung im
Bereich von 94 % lag. Die Arbeit von Dravo Engineers wurde weiterhin
gestützt und erweitert durch Arbeiten von Mountain States Research and
Development aus Tucson, Arizona, sowie durch das Forschungsinstitut der
Colorado School of Mines in Golden Golden, Colorado. Diese alten Studien
erfolgten jedoch vor der Einführung der NI43-101-Standards und gelten daher
nicht als aktuell. Das Unternehmen hat nicht die nötigen Schritte
eingeleitet, um diese alten Studien zu überprüfen, und die Ergebnisse
gelten nicht als verlässlich.
Der komplette technische Bericht nach NI 43-101 des Workman Creek-Projekts,
der für das Unternehmen erstellt wurde, ist auf der SEDAR-Website unter
www.sedar.com und auf der Website des Unternehmens unter
www.uraniumenergy.com archiviert. Der technische Bericht wurde von Neil G.
McCallum, P.Geol. und Gary H. Giroux, P. Eng., verfasst, die beide
qualifizierte Personen laut Definition in NI 43-101 sind. Herr McCallum ist
bei Dahrouge Geological Consultants Ltd beschäftigt und Herr Giroux ist ein
unabhängiger Fachberater.
Die Verfasser des technischen Berichts folgerten, dass auf der Grundlage
geologischer Ähnlichkeiten und weiterer vergangener Bergbautätigkeiten in
den 1950er Jahren ein hervorragendes Potenzial für eine bedeutende
Vererzung in den anderen Claim-Blocks besteht, die das Workman
Creek-Projekt bilden. Sie gaben weiter an, dass in den Claim-Blocks
außerhalb des Hauptressourcengebiets begrenzte belegte Explorationsarbeiten
durchgeführt wurden und dass das empfohlene Programm entwickelt wurde, um
Ergebnisse von vorherigen Bohrproben zu erweitern.
Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Informationen wurden
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Auflagen, die in NI 43-101
festgelegt sind, verfasst und von Clyde L. Yancey, P.G., dem
Vizepräsidenten im Bereich Exploration des Unternehmens, einer QP gemäß
NI-43-101, überprüft.
Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp. ist ein in den USA ansässiges Unternehmen, das mit der
Uranproduktion, -erschließung und -exploration befasst ist und die neueste
nordamerikanische Uranmine betreibt. Die mit allen Zulassungen und
Genehmigungen ausgestattete Hobson-Aufbereitungsanlage nimmt bei allen
Projekten des Unternehmens im Süden von Texas, einschließlich des
Palangana-ISR-Projekts, bei dem die Förderung gerade aufgenommen wurde, und
des Goliad-ISR-Projekts, das seine Minenzulassung erhalten hat und sich in
der Aufbauphase für die Produktion befindet, eine zentrale Position ein.
Die Unternehmensleitung setzt sich aus angesehenen Branchenspezialisten
zusammen, die auf praktische Erfahrungen von mehreren Jahrzehnten bei den
Hauptaspekten der Exploration, der Erschließung und dem Abbau von Uran
zurückblicken können.
Kontakt Gebiet Nord-Amerika:
Investor Relations, Uranium Energy Corp
Telefon: +1 (866) 748-1030
Fax: +1 (361) 888-5041
Email: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE-AMEX: UEC
Frankfurter Börse Tickersymbol: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Hinweis für US-Investoren
Die in dieser Pressemitteilung genannten Mineralressourcen wurden im
Einklang mit den Definitionsstandards für Mineralressourcen des Canadian
Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (kanadisches Bergbauinstitut)
geschätzt, die in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und nicht den
Richtlinien des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht ('SEC')
entsprechen. Zudem handelt es sich bei gemessenen ('measured'), angezeigten
('indicated') und abgeleiteten ('inferred') Mineralressourcen um durch die
kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die
jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren
Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und
Registrierungserklärungen üblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend
haben wir für diese in den Vereinigten Staaten keine Berichterstattung
vorgenommen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass nicht davon
auszugehen ist, dass ein Teil oder alle der Mineralressourcen in
Mineralreserven umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes
Maß an Ungewissheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und
rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die
Wirtschaftlichkeit der Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um
Mineralreserven handelt, nicht nachgewiesen ist. Es kann nicht angenommen
werden, dass alle oder ein Teil der gemessenen, angezeigten oder
abgeleiteten Mineralressourcen zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine höhere
Kategorie überführt werden. Gemäß den kanadischen Vorschriften können
Schätzungen abgeleiteter Mineralressourcen nicht die Grundlage für
Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren
sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung
und im Technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen, angezeigten oder
abgeleiteten Mineralressourcen in wirtschaftlicher oder rechtlicher
Hinsicht abbaubar sind.
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der
Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung
enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im
dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen
Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und
andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse,
Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der
Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen
über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele,
Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder
beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet'
oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht
davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht
oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse
'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen'
auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen
aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen'
betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte
und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des
Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen,
Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
dargelegt, unterscheiden.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine
Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und
Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen
sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige
Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den
bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich
der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act
von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und
verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act
von 1933 in seiner geltenden Fassung (das 'Wertpapiergesetz') oder gemäß
sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht
in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht
gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen
Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der
entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.
Ende der Corporate News
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übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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159424 06.03.2012