ATOSS Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ATOSS Software AG
28.02.2012 08:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 teilte Herr Andreas F.J. Obereder gemäß
§ 27a Abs. 1 WpHG im Hinblick auf die am 31. Januar 2012 mitgeteilte
Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 50%
folgendes mit:
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a. Auch nach der Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 50% wird
weiterhin ein langfristiges strategisches Engagement bei der ATOSS Software
AG verfolgt.
b. Der Mitteilungspflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ATOSS Software AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c. Der Mitteilungspflichtige strebt weiterhin an, auf die Besetzung von
Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen seiner Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung Einfluss zu nehmen.
d. Der Mitteilungspflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung. Hinsichtlich der
Dividendenpolitik strebt der Mitteilungspflichtige weiterhin an, dass die
Gesellschaft Ausschüttungen an ihre Aktionäre vornimmt, die dem jeweiligen
wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens angemessen sind.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte an der ATOSS Software AG, der zur Überschreitung
der Stimmrechtsschwelle von 50% führte, erfolgte im Wege einer Schenkung.
28.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ATOSS Software AG
Am Moosfeld 3
81829 München
Deutschland
Internet: www.atoss.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 teilte Herr Andreas F.J. Obereder gemäß
§ 27a Abs. 1 WpHG im Hinblick auf die am 31. Januar 2012 mitgeteilte
Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 50%
folgendes mit:
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a. Auch nach der Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 50% wird
weiterhin ein langfristiges strategisches Engagement bei der ATOSS Software
AG verfolgt.
b. Der Mitteilungspflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ATOSS Software AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c. Der Mitteilungspflichtige strebt weiterhin an, auf die Besetzung von
Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen seiner Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung Einfluss zu nehmen.
d. Der Mitteilungspflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung. Hinsichtlich der
Dividendenpolitik strebt der Mitteilungspflichtige weiterhin an, dass die
Gesellschaft Ausschüttungen an ihre Aktionäre vornimmt, die dem jeweiligen
wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens angemessen sind.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte an der ATOSS Software AG, der zur Überschreitung
der Stimmrechtsschwelle von 50% führte, erfolgte im Wege einer Schenkung.
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