DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
28.03.2013 17:46
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß §§
26 Abs. 1 Satz 1, 27a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG
1. Herr Bernd Förtsch, Deutschland,
2. die BF Holding GmbH, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland, und
3. die LION CAPITAL AG, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland,
nachfolgend zusammen als 'Mitteilende' bezeichnet,
haben der DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin, Deutschland (nachfolgend
als 'Emittentin' bezeichnet) am 26. März 2013 unter Verweis auf ihre am 05.
März 2013 erfolgten Meldungen nach §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass sie
meldepflichtig im Sinne von §§ 21, 22 WpHG sind und dass ihre
Stimmrechtsanteile an der Emittentin am 28. Februar 2013 die Schwelle von
10 % bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten haben.
Bezüglich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel haben die Mitteilenden der
Emittentin am 26. März 2013 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine Zurechnung
der Stimmrechte aus Aktien der Emittentin gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG.
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a Abs. 1 Satz 3 WpHG):
a. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erlangung von
Handelsgewinnen der Mitteilenden.
b. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
c. Die Mitteilenden streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d. Die Mitteilenden streben keine wesentlichen Änderungen der
Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere nicht im Hinblick auf
das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik.
2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a Abs. 1
Satz 4 WpHG):
Der Erwerb von Stimmrechten erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung
der Stimmrechte gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des
Stimmrechtserwerbs an der Emittentin wurden daher weder Eigen- noch
Fremdmittel aufgewendet.
Berlin, 28.03.2013
DEAG Deutsche Entertainment AG
28.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
Potsdamer Straße 58
10785 Berlin
Deutschland
Internet: www.deag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
28.03.2013 17:46
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß §§
26 Abs. 1 Satz 1, 27a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG
1. Herr Bernd Förtsch, Deutschland,
2. die BF Holding GmbH, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland, und
3. die LION CAPITAL AG, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland,
nachfolgend zusammen als 'Mitteilende' bezeichnet,
haben der DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin, Deutschland (nachfolgend
als 'Emittentin' bezeichnet) am 26. März 2013 unter Verweis auf ihre am 05.
März 2013 erfolgten Meldungen nach §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass sie
meldepflichtig im Sinne von §§ 21, 22 WpHG sind und dass ihre
Stimmrechtsanteile an der Emittentin am 28. Februar 2013 die Schwelle von
10 % bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten haben.
Bezüglich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel haben die Mitteilenden der
Emittentin am 26. März 2013 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine Zurechnung
der Stimmrechte aus Aktien der Emittentin gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG.
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a Abs. 1 Satz 3 WpHG):
a. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erlangung von
Handelsgewinnen der Mitteilenden.
b. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
c. Die Mitteilenden streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d. Die Mitteilenden streben keine wesentlichen Änderungen der
Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere nicht im Hinblick auf
das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik.
2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a Abs. 1
Satz 4 WpHG):
Der Erwerb von Stimmrechten erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung
der Stimmrechte gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des
Stimmrechtserwerbs an der Emittentin wurden daher weder Eigen- noch
Fremdmittel aufgewendet.
Berlin, 28.03.2013
DEAG Deutsche Entertainment AG
28.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
Potsdamer Straße 58
10785 Berlin
Deutschland
Internet: www.deag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------