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DGAP-Stimmrechte: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (deutsch)

Veröffentlicht am 28.03.2013, 17:46
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

28.03.2013 17:46

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß §§

26 Abs. 1 Satz 1, 27a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG

1. Herr Bernd Förtsch, Deutschland,

2. die BF Holding GmbH, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland, und

3. die LION CAPITAL AG, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland,

nachfolgend zusammen als 'Mitteilende' bezeichnet,

haben der DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin, Deutschland (nachfolgend

als 'Emittentin' bezeichnet) am 26. März 2013 unter Verweis auf ihre am 05.

März 2013 erfolgten Meldungen nach §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass sie

meldepflichtig im Sinne von §§ 21, 22 WpHG sind und dass ihre

Stimmrechtsanteile an der Emittentin am 28. Februar 2013 die Schwelle von

10 % bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten haben.

Bezüglich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der

Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel haben die Mitteilenden der

Emittentin am 26. März 2013 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von

Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine Zurechnung

der Stimmrechte aus Aktien der Emittentin gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

WpHG.

1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a Abs. 1 Satz 3 WpHG):

a. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erlangung von

Handelsgewinnen der Mitteilenden.

b. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen.

c. Die Mitteilenden streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d. Die Mitteilenden streben keine wesentlichen Änderungen der

Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere nicht im Hinblick auf

das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die

Dividendenpolitik.

2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a Abs. 1

Satz 4 WpHG):

Der Erwerb von Stimmrechten erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung

der Stimmrechte gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des

Stimmrechtserwerbs an der Emittentin wurden daher weder Eigen- noch

Fremdmittel aufgewendet.

Berlin, 28.03.2013

DEAG Deutsche Entertainment AG



28.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Potsdamer Straße 58

10785 Berlin

Deutschland

Internet: www.deag.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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