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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0006042708

Veröffentlicht am 07.11.2014, 13:08
Aktualisiert 07.11.2014, 13:09
DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0006042708

n Zielgesellschaft: HAWESKO Holding AG; Bieter: TOCOS Beteiligung GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Bieter:

TOCOS Beteiligung GmbH

Ballindamm 36

20095 Hamburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117205

Zielgesellschaft:

HAWESKO Holding AG

Hamburger Straße 14-20

25436 Tornesch

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66708

ISIN: DE0006042708

WKN: 604270

Die TOCOS Beteiligung GmbH ('Tocos') hat heute entschieden, den Aktionären

der HAWESKO Holding AG ('Hawesko Holding') anzubieten, ihre auf den Inhaber

lautenden Stückaktien der Hawesko Holding mit einem anteiligen Betrag des

Grundkapitals von jeweils gerundet EUR 1,53 ('Hawesko Holding-Aktien') im

Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben (das

'Übernahmeangebot').

Tocos beabsichtigt, den Aktionären der Hawesko Holding als Gegenleistung

für ihre Hawesko Holding-Aktien eine Geldleistung in Höhe von EUR 40,00 je

Hawesko Holding-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot wird unter den in

der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen

stehen.

Zum heutigen Tag hält Tocos 2.650.195 Hawesko Holding-Aktien (ca. 29,501 %

des Grundkapitals und der Stimmrechte).

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und sonstige Mitteilungen im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden nach Gestattung der

Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

('BaFin') im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden:

http://www.tocos-angebot.de

Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Bereithalten zur kostenlosen

Ausgabe bei einer geeigneten Stelle im Inland veröffentlicht. Die Stelle,

bei welcher die Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten

wird und die Adresse, unter welcher die Veröffentlichung der

Angebotsunterlage im Internet erfolgt ist, wird im Bundesanzeiger bekannt

gemacht.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Hawesko Holding-Aktien. Die

endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots werden nach

Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage

mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Hawesko Holding wird dringend

empfohlen, die Angebotsunterlage und die sonstigen einschlägigen Dokumente

im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot zu lesen, sobald diese Dokumente

veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der

Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und

Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur

Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung')

durchgeführt werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den

Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik

Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,

Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die

Aktionäre der Hawesko Holding können nicht darauf vertrauen, sich auf

Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als

der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der

infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird

ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist

in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Tocos hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung

dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang

stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

nicht gestattet. Weder Tocos noch die mit Tocos gemeinsam handelnden

Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner

Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,

Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer

mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den

Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen

der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,

Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen

unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik

Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen

informieren und diese befolgen.

Hamburg, 7. November 2014

TOCOS Beteiligung GmbH

Der Geschäftsführer

Ende der WpÜG-Meldung

07.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Hamburg;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart

nn

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