n Zielgesellschaft: HAWESKO Holding AG; Bieter: TOCOS Beteiligung GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Bieter:
TOCOS Beteiligung GmbH
Ballindamm 36
20095 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117205
Zielgesellschaft:
HAWESKO Holding AG
Hamburger Straße 14-20
25436 Tornesch
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66708
ISIN: DE0006042708
WKN: 604270
Die TOCOS Beteiligung GmbH ('Tocos') hat heute entschieden, den Aktionären
der HAWESKO Holding AG ('Hawesko Holding') anzubieten, ihre auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Hawesko Holding mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von jeweils gerundet EUR 1,53 ('Hawesko Holding-Aktien') im
Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben (das
'Übernahmeangebot').
Tocos beabsichtigt, den Aktionären der Hawesko Holding als Gegenleistung
für ihre Hawesko Holding-Aktien eine Geldleistung in Höhe von EUR 40,00 je
Hawesko Holding-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot wird unter den in
der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen
stehen.
Zum heutigen Tag hält Tocos 2.650.195 Hawesko Holding-Aktien (ca. 29,501 %
des Grundkapitals und der Stimmrechte).
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und sonstige Mitteilungen im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
('BaFin') im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden:
http://www.tocos-angebot.de
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Bereithalten zur kostenlosen
Ausgabe bei einer geeigneten Stelle im Inland veröffentlicht. Die Stelle,
bei welcher die Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten
wird und die Adresse, unter welcher die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage im Internet erfolgt ist, wird im Bundesanzeiger bekannt
gemacht.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Hawesko Holding-Aktien. Die
endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots werden nach
Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage
mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Hawesko Holding wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage und die sonstigen einschlägigen Dokumente
im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot zu lesen, sobald diese Dokumente
veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung')
durchgeführt werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
Aktionäre der Hawesko Holding können nicht darauf vertrauen, sich auf
Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als
der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der
infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist
in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Tocos hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Weder Tocos noch die mit Tocos gemeinsam handelnden
Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner
Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer
mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Hamburg, 7. November 2014
TOCOS Beteiligung GmbH
Der Geschäftsführer
Ende der WpÜG-Meldung
07.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Hamburg;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart
nn