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EANS Adhoc: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (deutsch)

Veröffentlicht am 10.12.2012, 14:48
Aktualisiert 10.12.2012, 14:52
EANS-Adhoc: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft / GIBT DIE EINLADUNG

ZUR ANGEBOTSLEGUNG ZUM KAUF VON SCHULDVERSCHREIBUNGEN BEKANNT

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Sonstiges

10.12.2012

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN IRGENDEINE PERSON MIT

SITZ UND/ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN IRGENDEINE U.S.

PERSON

Die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft gibt bekannt:

Einladung an die Anleihegläubiger der 'EUR 300,000,000 Subordinated Lower Tier

II Notes due November 2016' (ISIN: XS0275528627) der ÖSTERREICHISCHE

VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT

Die ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT (die 'Emittentin') lädt die

Inhaber (die 'Anleihegläubiger') der 'EUR 300,000,000 Subordinated Lower Tier II

Notes due November 2016' (ISIN: XS0275528627) begeben unter dem Euro

6,000,000,000 Debt Issuance Programm vom 14. Juni 2006 der Emittentin (die

'Schuldverschreibungen') zur Abgabe von Angeboten zum Kauf gegen Barzahlung (das

'Angebot') aller ausstehenden Schuldverschreibungen ein. Die Bedingungen des

Angebots sind im Invitation Memorandum vom 10. Dezember 2012 (das 'Invitation

Memorandum') angeführt.

Die im Folgenden verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen im

Invitation Memorandum zugewiesen wird.

Beschreibung der ISIN Ausstehender Mindestnennbetrag Kaufpreis

Schuldverschreibungen Nennbetrag *

EUR 300,000,000 XS0275528627 EUR 300.000.000 EUR 50.000 75 Prozent

Subordinated Lower

Tier II

Notes due November

2016



Hintergrund und Gründe für das Angebot

Der Zweck dieses Angebotes liegt in der Optimierung der Kapitalstruktur der

Emittentin und in der Erzielung eines Kernkapitaleffekts für die Gruppe, wodurch

die Qualität ihrer Kapitalbasis gestärkt wird. Das Angebot bietet auch

Investoren die Möglichkeit, ihr Investment zu einem höheren als dem gegenwärtig

am Markt erzielbaren Preis zu veräußern.

Zu erhaltender Kaufpreis für die Anleihen

Der Betrag, den die Emittentin am Abwicklungstag an jene Anleihegläubiger, die

ihre Schuldverschreibungen vor dem Angebotsende rechtswirksam angeboten haben,

zahlen wird oder dessen Zahlung die Emittentin veranlassen wird, wird ein Bar-

Betrag sein (als Prozentsatz ausgedrückt), der in der Tabelle oben angegeben ist

und für jeweils EUR 50.000 an Nennbetrag jeder Schuldverschreibung, die im

Rahmen des Angebots rechtswirksam angeboten und von der Emittentin angenommen

wurde, gilt.

Teilnahme am Angebot

Um Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots anzubieten, muss ein

Anleihegläubiger über das Clearingsystem und im Einklang mit den Erfordernissen

dieses Clearingsystems eine rechtswirksame Tender Instruction übermitteln oder

dessen Übermittlung in seinem Namen vorkehren, die vom Tender Agent vor dem

Angebotsende empfangen wird.

Anleihegläubigern wird geraten mit ihrer Bank, ihrem Wertpapierhändler oder

anderen Intermediär, über den sie Schuldverschreibungen halten abzuklären, ob

dieser Intermediär Anweisungen zur Teilnahme am, oder (in den eingeschränkten

Fällen, in denen eine Rücknahme zulässig ist) eine Rücknahme ihrer Anweisung zur

Teilnahme, am Angebot vor den in diesem Invitation Memorandum angegebenen

Fristenden erhalten müssen. Die von jedem Clearingsystem für die Abgabe und

Rücknahme von Tender Instructions aufgestellten Fristenden können vor den in

diesem Invitation Memorandum genannten Fristenden liegen.

Kaufangebote für Schuldverschreibungen können im alleinigen Ermessen der

Emittentin aus jedem Grund zurückgewiesen werden und die Emittentin ist den

Anleihegläubigern gegenüber nicht zur Bekanntgabe von Gründen oder zur

Rechtfertigung einer solchen Zurückweisung eines Angebots zum Kauf von

Schuldverschreibungen verpflichtet. Ob die Emittentin rechtswirksam eingebrachte

Angebote zum Kauf von Schuldverschreibungen annimmt, hängt unter anderem (aber

nicht ausschließlich) von der Zustimmung der Finanzmarktaufsichtsbehörde ab,

dass die Emittentin (einen Teil der) Mittel aus der im September 2012

stattgefundenen Kapitalerhöhung der Emittentin in Höhe von EUR 480 Mio als

Ersatzbeschaffung für die Schuldverschreibungen im Sinne des § 23 Abs 8

Bankwesengesetz anrechnen kann ab (die 'Aufsichtsrechtliche Bedingung'). Die

Emittentin erwartet den Eintritt der Aufsichtsrechtlichen Bedingung vor dem

Angebotsende.

Voraussichtlicher Zeitplan

Datum Ereignis

_______________ _________________________________________________________

10. Dezember 2012 Angebotsbeginn. Bekanntgabe des Angebots.

Invitation Memorandum über den Tender Agent (nach Maßgabe

der im Abschnitt 'Angebots- und

Verbreitungsbeschränkungen' enthaltenen Beschränkungen)

erhältlich.

18. Dezember Angebotsende

2012,17.00 (MEZ) Letzter Zeitpunkt, an dem Tender Instructions vom Tender

Agent angenommen werden.

19. Dezember 2012 Zeitpunkt der Bekanntgabe der Annahme des Angebots.

Bekanntgabe der Annahmen und der Ergebnisse des Angebots.

21. Dezember 2012 Tag der voraussichtlichen Abwicklung des Angebots

Für weitere Informationen:

Eine vollständige Beschreibung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots ist

dem Invitation Memorandum zu entnehmen. Weitere Einzelheiten über die

Transaktion sind erhältlich bei:

DIE JOINT DEALER MANAGER

BNP Paribas Österreichische Volksbanken-

10 Harewood Avenue Aktiengesellschaft

London NW1 6AA Kolingasse 14-16

Vereinigtes Königreich 1090 Wien

Für Informationen via Telefon: Österreich

+44 20 7595 8668 Für Informationen via Telefon:

Zu Hdn: Liability Management Group +43(0)50 4004-3338

email: Zu Hdn: Hrn Karl Kinsky, MBA

liability.management@bnpparibas.com email: investorrelations@volksbank.com



DER TENDER AGENT

Lucid Issuer Services Limited

Leroy House, 436 Essex Road,

London N1 3QP, England,

Vereinigtes Königreich

Für Informationen via Telefon: +44 20 7704 0880

Zu Hdn: Yves Theis / Paul Kamminga

email: volksbank@lucid-is.com

Eine Kopie des Invitation Memorandums ist für berechtigte Personen auf Anfrage

vom Tender Agent erhältlich.

Keiner der Joint Dealer Managers ist verantwortlich für den Inhalt dieser

Veröffentlichung und weder die Emittentin, die Joint Dealer Manager, der Tender

Agent noch deren Direktoren, Mitarbeiter oder Tochtergesellschaften geben

irgendeine Zusicherung oder Empfehlung irgendeiner Art betreffend das Angebot

oder Empfehlungen dahingehend ab, ob Anleihegläubiger im Rahmen des Angebots

Schuldverschreibungen anbieten sollen. Diese Mitteilung ist in Verbindung mit

dem Invitation Memorandum zu lesen. Diese Mitteilung stellt keine Einladung dar,

Schuldverschreibungen zu erwerben. Derartige Einladungen werden nur im

Invitation Memorandum gemacht und jeder solche Erwerb oder jede solche Annahme

von Verkaufsangeboten wird ausschließlich auf Basis der im Invitation Memorandum

enthaltenen Informationen gemacht. Diese Mitteilung und das Invitation

Memorandum beinhalten wichtige Informationen, welche sorgfältig vor jeglicher

Entscheidung in Bezug auf das Angebot oder die Beschlussvorlagen gelesen werden

sollten. Falls ein Anleihegläubiger Zweifel hat, welche Maßnahmen er treffen

soll, wird ihm empfohlen, selbst Rat, einschließlich betreffend jeglicher

steuerlicher Konsequenzen, bei seinem Börsenmakler, Bankmanager, Rechtsanwalt,

Steuerberater oder anderen unabhängigen Beratern einzuholen.

Verbreitungsbeschränkungen

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf und keine Einladung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf von Schuldverschreibungen in Jurisdiktionen dar, in

welchen solch ein Angebot oder eine Einladung ungesetzlich ist und es werden

keine Angebote von Anleihegläubigern solcher Jurisdiktionen akzeptiert. In

Jurisdiktionen, in welchen Wertpapier-, Aufsichts- oder andere Gesetze

verlangen, dass die Einladung zur Abgabe des Angebots von einem lizenzierten

Wertpapierhändler oder sonstigen Finanzintermediär abgegeben wird und der Dealer

Manager oder eines seiner Tochter- oder verbundenen Unternehmen in dieser

Jurisdiktion lizenzierter Wertpapierhändler oder sonstiger Finanzintermediär

ist, so gilt die Einladung zur Abgabe des Angebots namens der Gesellschaft als

durch den Dealer Manager oder eines seiner Tochter- oder verbundenen Unternehmen

unterbreitet.

Die Verteilung des Invitation Memorandums kann in bestimmten Jurisdiktionen

gesetzlichen oder regulatorischen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in

den Besitz dieses Tender Invitation gelangen, werden von der Emittentin, den

Joint Dealer Managern und dem Tender Agent dazu angehalten, sich selbst über

solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Inhaber, welche Fragen zum Angebot haben, sollten die Joint Dealer Manager für

weitere Informationen kontaktieren.

Vereinigte Staaten

Die Einladung zur Abgabe des Rückkaufsangebots wurde und wird nicht, weder

direkt noch indirekt, durch jegliche Art und Weise oder Hilfsmittel

(einschließlich, ohne Einschränkung, durch Faxübertragung, Telex, Telefon, Email

oder jede andere Form der elektronischen Übermittlung) des internationalen oder

zwischenstaatlichen Handels oder durch eine Einrichtung einer nationalen

Wertpapierbörse, in oder innerhalb der Vereinigte Staaten gemacht und kein

Angebot betreffend Schuldverschreibungen wird auf diese Art und Weise, mit

diesen Hilfsmitteln oder Einrichtungen in oder innerhalb der Vereinigten Staaten

oder gegenüber U.S. Personen oder Personen, die in den Vereinigten Staaten

aufhältig oder wohnhaft sind, gemacht. Dementsprechend werden und dürfen keine

Kopien dieses Invitation Memorandums sowie jeglicher damit verbundenen

Unterlagen oder Materialien, weder direkt oder indirekt in die oder innerhalb

der Vereinigten Staaten oder gegenüber U.S. Personen oder Personen die in den

Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind, verschickt oder auf anderem

Weg übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden. Jedes Angebot von

Schuldverschreibungen, das direkt oder indirekt eine Zuwiderhandlung gegen eine

dieser Beschränkungen darstellt, ist ungültig. Angebote, die von Personen

abgegeben werden, die in den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind

sowie von Händlern, Treuhändern oder Intermediären, die auf nicht diskretionärer

Basis für einen sich in den Vereinigten Staaten aufhältigen oder wohnhaften

Auftraggeber handeln, werden nicht akzeptiert. Jeder Anleihegläubiger, der ein

Angebot stellt bestätigt, dass er sich nicht in den Vereinigten Staaten befindet

und nicht von der Vereinigten Staaten aus Angebote stellt und nicht auf

diskretionärer Basis für einen sich in den Vereinigten Staaten aufhältigen oder

wohnhaften Auftraggeber handelt. In diesem Absatz bedeuten die 'Vereinigten

Staaten' die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Gebiete und Besitztümer

(einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake

Island und die Northern Mariana Islands), jeden Bundesstaat der Vereinigten

Staaten von Amerika sowie der Distrikt von Columbia.

Vereinigtes Königreich

Eine Kommunikation über dieses Tender Offer Memorandum und jegliche andere

Unterlagen oder Materialien betreffend das Angebot wird nicht durchgeführt, noch

wurden solche Unterlagen und/oder Materialien durch eine bevollmächtigte Person

aufgrund von Paragraf 21 des Financial Services and Markets Act 2000, gebilligt.

Dementsprechend werden solche Unterlagen und/oder Materialien im Vereinigten

Königreich nicht an die Öffentlichkeit verteilt oder weitergegeben und dienen

nur der Verbreitung an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder an

Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition eines

professionellen Investors (wie in Artikel 19(5) des Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Order') definiert)

fallen oder an Personen gemäß Artikel 49(2) der Order oder an andere Personen,

an welche sie gemäß dem Order zulässiger Weise weitergegeben werden dürfen.

Italien

Weder die Einladung noch dieses Tender Offer Memorandum oder andere Dokumente

oder Materialien in Zusammenhang mit der Einladung wurden oder werden bei der

Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ('CONSOB') eingereicht. Die

Einladung wird in der Republik Italien ('Italien') als ein ausgenommenes Angebot

gemäß Article 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr 58 vom 24 Februar

1998 in der geltenden Fassung (das 'Finanzdienstleistungsgesetz ') und Artikel

35-bis, Absatz 4, der Verordnung der CONSOB Nr. 11971 vom 14 Mai 1999 in der

geltenden Fassung (die 'CONSOB Verordnung') durchgeführt.

Anleihegläubiger können die Schuldverschreibungen über berechtigte Personen (wie

Investmentfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die diese Tätigkeiten in

Italien gemäß dem Finanzdienstleitungsgesetz, der Verordnung der CONSOB Nr 16190

vom 29 Oktober 2007 in der geltenden Fassung und dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom

1. September 1993 in der geltenden Fassung) und im Einklang mit anwendbaren

Gesetzen und Verordnungen sowie den von der CONSOB oder anderen italienischen

Behörden aufgestellten Erfordernissen anbieten.

Finanzintermediäre haben die anwendbaren Gesetzen und Verordnungen zu

Informationspflichten gegenüber Kunden im Hinblick auf die Schuldverschreibungen

einzuhalten.

Belgien

Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch indirekt,

der Öffentlichkeit in Belgien unterbreitet. Weder dieses Tender Offer Memorandum

noch andere Dokumente im Zusammenhang mit der Einladung und/oder dem Angebot

wurden oder werden an die Finanzdienstleistungs- und -marktaufsicht (Autorité

des services et marchés financiers/Autoriteit voor Financiële Diensten en

Markten, die 'Belgische FSMA') notifiziert oder von der Belgischen FSMA

gebilligt und folglich dürfen weder die Einladung noch das Angebot in Belgien

als öffentliches Angebot, wie in Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2007 über

öffentliche Übernahmeangebote oder in Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juni 2006

über das öffentliche Angebot von Veranlagungsinstrumenten und die Zulassung zum

Handel von Veranlagungsinstrumenten an geregelten Märkten in der jeweils

geltenden Fassung definiert, durchgeführt werden. Dementsprechend darf diese

Einladung und/oder das Angebot in Belgien nicht beworben und/oder (weder direkt

noch indirekt) durchgeführt werden und darf in Belgien sowohl das Tender Offer

Memorandum als auch jedes andere Informationsschreiben, jede Broschüre oder

jedes ähnliche Dokument bezüglich der Einladung und/oder des Angebots, direkt

oder indirekt, nur an qualifizierte Investoren gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom

16. Juni 2006 über das öffentliche Angebot von Veranlagungsinstrumenten und die

Zulassung zum Handel von Veranlagungsinstrumenten an geregelten Märkten in der

jeweils geltenden Fassung verteilt werden, die auf eigene Rechnung handeln.

Soweit es Belgien betrifft, wurde dieses Tender Offer Memorandum ausschließlich

für den persönlichen Gebrauch von den oben genannten qualifizierten Investoren

erstellt und nur für die Einladung und das Angebot. Folglich darf die in diesem

Tender Offer Memorandum enthaltene Information nicht für andere Zwecke verwendet

werden oder an andere Personen in Belgien verteilt werden.

Frankreich

Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch indirekt,

der Öffentlichkeit in Frankreich unterbreitet. Nur qualifizierte Investoren

(Investisseurs Qualifiés) gemäß und in Übereinstimmung mit Artikel L.411-1,

L.411-2 und D.411-1 und D.411-3 des französischen Code Monétaire et Financier

sind zur Teilnahme am Angebot berechtigt. Dieses Tender Offer Memorandum und

alle anderen angebotenen Materialien betreffend die Einladung zur Abgabe des

Angebots wurden nicht und dürfen nicht an die Öffentlichkeit in Frankreich

verteilt werden. Dieses Tender Offer Memorandum wurde nicht zur Billigung der

Autorité des marchés financiers eingereicht.

Allgemein

Zusätzlich zu den oben genannten Zusagen, wird jeder Anleihegläubiger, der am

Angebot teilnimmt auch bestimmte Zusagen im Hinblick auf andere Jurisdiktionen

abgeben müssen und wie Invitation Memorandum ('Verfahren für die Teilnahme am

Angebot') näher ausgeführt. Angebote von Schuldverschreibungen von

Anleihegläubigern, die diese Zusicherungen nicht abgeben können werden

zurückgewiesen. Die Emittentin, die Joint Dealer Manager und der Tender Agent

behalten sich das Recht vor im eigenen Ermessen im Hinblick auf Angebote von

Schuldverschreibungen zu untersuchen, ob eine von einem Anleihegläubiger

abgegebene Zusicherung richtig ist und falls dies nicht zutrifft, das Angebot

zurückzuweisen.

Die dem Emissionsvolumen nach fünf größten börsennotierten Emissionen der

Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft sind:

ISIN:

XS0451759012

XS0417722393

AT000B053442

XS0275528627

AT000B061437

Die Emissionen der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft sind an

folgenden Börsen zugelassen:

Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse AG

Amtlicher Handel der Wiener Börse AG

Regulierter Markt der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse

Geregelter Markt der Prager Börse

Geregelter Markt der Luxemburger Börse

Freiverkehr der Berliner Börse

Freiverkehr der Börse Stuttgart

Open Market der Börse Frankfurt

Rückfragehinweis:

Walter Gröblinger

Tel.: +43/ (0) 50 4004-0

E-Mail: walter.groeblinger@volksbank.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft

Kolingasse 14-16

A-1090 Wien

Telefon: +43 0 50 4004-0

WWW: www.volksbank.com

Branche: Banken

ISIN: AT0000755665

Indizes: Standard Market Auction

Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien, Börse: Prague Stock Exchange

Sprache: Deutsch

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