🧐 ProPicks KI Oktober-Update: Welche Aktien haben es geschafft?Jetzt reinschauen

EANS-Zwischenmitteilung: Stöhr & Co. AG i. L.

Veröffentlicht am 17.11.2011, 15:01
EANS-IRE: Stöhr & Co. AG i. L. / Zwischenmitteilung

--------------------------------------------------------------------------------

Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG übermittelt durch

euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

--------------------------------------------------------------------------------

ZWISCHENMITTEILUNG für die zweite Hälfte des Geschäftsjahres 2011

Die operativen Tätigkeiten im Stöhr-Konzern sind zum 30.06.2011 beendet worden,

so dass im 3. Quartal keine Umsätze mehr angefallen sind. Aus diesem Grunde wird

nachfolgend über den gegenwärtigen Stand der Liquidation der Stöhr & Co. AG

berichtet.

Die Bewertungsgutachten für Grundstück und Gebäude in Mönchengladbach sowie in

Portugal liegen nunmehr vor.

Der Wert der Liegenschaft in Mönchengladbach ist mit 1,2 Mio. EUR ermittelt

worden, und wir haben zwischenzeitlich einen Makler mit der Verwertung

beauftragt.

In Portugal wurde ein Wert von 3,3 Mio. EUR errechnet, was nicht zuletzt unter

Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation in Portugal und der vielen leer

stehenden gewerblichen Immobilien im Raum Porto sehr hoch erscheint. Von uns

kontaktierte Makler taxierten den Wert auf max. 2,8 Mio. EUR, mit dem Hinweis,

dass eine Verwertung des Objektes erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird.

Wir haben uns daher mit MEP-OLBO, einer Tochtergesellschaft der Mehler AG,

Fulda, dahingehend geeinigt, die Anteile Stöhr Portugal LDA., Eigentümer von

Grundstück und Gebäude, unter Berücksichtigung des Gutachtenwertes von 3,3 Mio.

EUR (Buchwert 2,0 Mio. EUR) abzugeben. Die Transaktion erfolgt auf Basis der

Bilanz zum 30.09.2011. Der Kaufpreis wird in zwei Tranchen - Ende 2011 und

Anfang 2012 gezahlt.

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung am 25. August 2011 hat der Abwickler

zwischenzeitlich mit dem gewählten Sonderprüfer Kontakt aufgenommen und das

durch die FGS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Bewertungsgutachten

übergeben. Mit einem Abschluss der Sonderprüfung ist nach Angaben des

Sonderprüfers nicht vor Jahresende zu rechnen.

Die auf der Hauptversammlung angesprochene steuerliche Frage bezüglich der

Gültigkeit der Gewinnabführungsverträge ist noch immer ungelöst. Mit einer

kurzfristigen Entscheidung bezüglich der vorliegenden Sachverhalte ist nicht zu

rechnen.

Die gegenüber dem 30.06.2011 nochmals deutlich verbesserte Liquiditätslage

erlaubt eine weitere Kapitalrückzahlung bis zum Jahresende von

2,-- EUR pro Aktie bzw. 12,8 Mio. EUR. Die Auszahlung soll am 15.12.2011

erfolgen.

Mönchengladbach, November 2011

Stöhr & Co. Aktiengesellschaft i. L.

Der Abwickler

Emittent: Stöhr & Co. AG i. L.

Wetschewell 2

D-41199 Mönchengladbach

Telefon: +49 (0)2166 121 122

FAX: +49 (0)2166 121 322

Email: info@stoehr-ag.de

WWW: http://www.stoehr-ag.de

Branche: Textil/Bekleidung

ISIN: DE0007277006

Indizes: CDAX

Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt:

Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.