n BERLIN (dpa-AFX) - Das Online-Auktionshaus Ebay F:EBAY (FSE:EBA) sieht vom Urteil des Bundesgerichtshofs seine bisherige Geschäftspraxis bestätigt. "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht überraschend", erklärte das Unternehmen am Mittwoch. "Grundsätzlich gilt: Wenn man einen Artikel bei eBay zum Verkauf einstellt, erklärt man sich verbindlich zum Abschluss eines Vertrags bereit." Ebay informiere über die Voraussetzungen für einen berechtigten Abbruch einer Auktion "sehr deutlich - auch in dem Moment, in dem der Verkäufer den Abbruch vornimmt".
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab im Streit um ein zurückgezogenes Auto-Angebot dem Bieter recht. Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen. Er verkaufte es anderweitig für 4200 Euro. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger allerdings bereits das Mindestgebot von einem Euro abgegeben. Dem BGH zufolge hat er nun Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verkäufer. Er will eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Wagens, der auf 5250 Euro beziffert wird.br
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