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EU-Richter: Deutsches Nachtflugverbot für Zürich ist rechtens

Veröffentlicht am 07.03.2013, 13:48
Aktualisiert 07.03.2013, 13:52
LUXEMBURG/BERN (dpa-AFX) - Aufatmen in Baden-Württemberg: Deutschland darf weiterhin nachts den Anflug auf den Schweizer Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet verbieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in Luxemburg eine Klage der Schweiz in letzter Instanz ab. Unabhängig von dem Urteil ratifizierte der Ständerat in Bern am selben Tag das in Deutschland auf Eis liegende bilaterale Fluglärmabkommen, bei dem es um die Tagflüge von und nach Zürich geht.

In Luxemburg entschieden die höchsten EU-Richter, die deutschen Maßnahmen seien kein Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums. Es handele sich vielmehr um 'eine bloße Änderung der Flugwege nach dem Start von oder vor der Landung auf dem Flughafen Zürich'. Sie verstießen auch nicht gegen die innerhalb der EU geltende Dienstleistungsfreiheit. Bei der Prüfung der Zulässigkeit der deutschen Verbote sei es zudem nicht nötig, die Rechte des Flughafenbetreibers oder der Anwohner des Flughafens Zürich zu prüfen.

Alle Maschinen, die Zürich aus Richtung Norden oder Nordwesten ansteuern, müssen über Baden-Württemberg deutschen Luftraum durchfliegen. Seit 2003 dürfen jedoch Flugzeuge im Anflug auf den Airport Zürich zwischen 21.00 und 07.00 Uhr nicht mehr den deutsches Luftraum nutzen. An Wochenenden gilt das Verbot von 20.00 bis 09.00 Uhr.

Die Ratifizierung des Luftlärmabkommens mit Deutschland durch den Schweizer Ständerat erfolgte ungeachtet der von deutscher Seite gegen einen solchen Schritt geäußerten Bedenken. Erst kürzlich hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor dem Scheitern des Abkommens gewarnt, sollte es von der Schweiz ratifiziert werden und dadurch für Bern nicht mehr verhandelbar sein.

Vor allem auf Verlangen der Landesregierung in Stuttgart war der von den Verkehrsministern beider Länder unterzeichnete Vertrag durch die Bundesregierung auf Eis gelegt und damit die deutsche Ratifizierung ausgesetzt worden. Die Bundesrepublik verlangt Nachverhandlungen.

Mit dem Staatsvertrag wollten die Schweiz und Deutschland eigentlich den jahrelangen Fluglärmstreit beilegen. Dem Abkommen zufolge würden Anflüge auf den Airport Zürich ab 18.00 Uhr - und damit drei Stunden früher als heute - nicht mehr über süddeutsches Gebiet abgewickelt. Deutschland sollte dafür auf eine zahlenmäßige Beschränkung der Anflüge verzichten und am Morgen Anflüge eine halbe Stunde früher zulassen.

Aus deutscher Sicht sind jedoch eine Reihe von Einzelbestimmungen nicht zweifelsfrei formuliert und daher unterschiedlich interpretierbar. Dies betrifft laut Kretschmann zum Beispiel Flughöhen und verschiedene Anflugmodi sowie weitere technische Bestimmungen, die Auswirkungen auf die jeweilige Lärmbelastung haben.

Kretschmann hatte am 22. Februar bei einem Besuch in Bern erklärt, es müssten Regelungen zu noch umstrittenen Einzelfragen gefunden werden. 'Sollten diese Fragen nicht geklärt werden, ist der Vertrag für die deutsche Seite nicht mehrheitsfähig.' Die Schweizer Verkehrsministerin Doris Leuthard (Christlichdemokratische Volkspartei CVP) hatte sich zwar bereiterklärt, mit ihrem deutschen Amtskollegen Peter Ramsauer (CSU) nach Lösungen für offene Fragen zu suchen. Regelrechte Nachverhandlungen lehnt sie aber ab./eb/bur/DP/fbr

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