BERLIN (dpa-AFX) - Die Betreiber des neuen Hauptstadtflughafens haben einem Journalisten zu Unrecht Informationen vorenthalten. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag mitteilte, verweigerte das Unternehmen schriftliche Auskunft darüber, wann und wie die Aufsichtsratsmitglieder über die Bauverzögerungen informiert worden waren. Der Flughafen ging von Geschäftsgeheimnissen aus. Das OVG bewertete aber das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher. Es bestätigte eine einstweilige Anordnung des Cottbusser Verwaltungsgerichts. Der Journalist habe aber keinen Anspruch darauf, dass der Flughafen ihm Kopien aller Unterlagen überlässt, hieß es.b