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GESAMT-ROUNDUP: Bundesrat für 8,50 Euro Mindestlohn

Veröffentlicht am 01.03.2013, 18:20
Aktualisiert 01.03.2013, 18:24
BERLIN (dpa-AFX) - Mindestlohn, steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen oder das Schließen von Steuerschlupflöchern: Die neue rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat versucht im Wahljahr, die schwarz-gelbe Koalition vor sich herzutreiben. Die Länderkammer beschloss am Freitag eine Reihe von Vorstößen, die in der Regierungskoalition auf Widerstand stoßen. Zum neuen Vizepräsidenten wählte der Bundesrat Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), und zwar einstimmig. Ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse.

- MINDESTLOHN: Weniger als 8,50 Euro in der Stunde soll kein Arbeitnehmer in Deutschland künftig verdienen. Auch das CDU-geführte und von einer großen Koalition regierte Saarland unterstützte den Vorstoß. Union und FDP wollen ihn aber im Bundestag stoppen. Sie lehnen einen flächendeckenden Mindestlohn von einheitlich 8,50 Euro grundsätzlich ab, sehen Arbeitsplätze gefährdet.

- WAHLRECHT I: Zur Bundestagswahl gibt es wieder eine gültige Wahlordnung. Überhangmandate für eine Partei werden künftig durch Ausgleichssitze für andere Parteien neutralisiert. Das 2011 beschlossene Wahlrecht war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden: Vor allem wegen der Vielzahl möglicher Überhangmandate. Die Neuregelung dürfte dazu führen, dass der nächste Bundestag deutlich mehr Abgeordnete als die derzeit 620 Mitglieder haben wird.

- WAHLRECHT II: Auslandsdeutsche sind künftig wieder wahlberechtigt, wenn sie nach dem 14. Lebensjahr ununterbrochen mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Ein Urteil des Verfassungsgerichts hatte dazu geführt, dass Auslandsdeutsche zuletzt nicht mehr an Bundestagswahlen teilnehmen konnten.

- DATENSCHUTZ: Meldeämter dürfen - anders als zunächst beschlossen - Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem vorher ausdrücklich zustimmen. Die ursprüngliche Regelung wurde auf Druck der Länder im Vermittlungsverfahren abgeändert.

- STEUERN I: Millionen ehrenamtlich engagierte Bürger werden steuerlich entlastet. Für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer steigt die steuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 Euro. Die Ehrenamtspauschale, die in Vereinen Schatzmeister, Platzwart oder Eltern für Fahrdienste bekommen, steigt von 500 auf 700 Euro.

- STEUERN II: Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sollen vom Ehegattensplitting profitieren. Mit der von der Mehrheit des Bundesrats beschlossenen Initiative muss sich nun der Bundestag auseinandersetzen - ebenso wie mit dem Antrag, weitere Steuerschlupflöcher zu schließen und so zusätzliche Mehreinnahmen für die Landeskassen zu sichern.

- VERBRAUCHERSCHUTZ I: Das Gesetz für mehr Transparenz bei der Riester-Rente lässt noch auf sich warten. Die Länder dringen auf Nachbesserung. Sie befürchten langfristig Steuerausfälle durch die aus ihrer Sicht unausgewogene staatliche Förderung, vor allem beim Wohn-Riester.

- VERBRAUCHERSCHUTZ II: Angesichts des Skandals um falsch deklarierte Bio-Eier sind weitere Kontrollvorschriften für die Haltung von Legehennen im Gespräch. Verstöße sollen schärfer bestraft werden.

- GESUNDHEIT: Krebspatienten sollen bessere Heilungschancen durch mehr Früherkennung und bessere Therapien bekommen - durch bundesweit vereinheitlichte Krebsregister zur Erfassung aller Patientendaten.

- FISKALPAKT: Die Länder stoppen die Umsetzung des EU-Fiskalpaktes. Als Ausgleich für Belastungen aus dem Fiskalgesetz wollen sie vom Bund zwischen 2014 und 2019 jährlich 3,5 Milliarden Euro 'Entflechtungsmittel' für Straßenbau, Hochschulen und Kitas.

- UMWELT: Anwohner großer Flughäfen sollen besser vor Lärm geschützt werden, ist das Ziel von Initiativen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg.

- SOZIALES: Für Mieter mit geringen Einkommen wird über eine mindestens zehn prozentige Erhöhung des Wohngeldes nachgedacht. Seit 2009 wurde die Leistung trotz steigender Mieten nicht mehr angepasst.

- PFLEGEAUSBILDUNG: Erleichterungen bei der Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte soll einem drohenden Pflegenotstand vorbeugen. Dazu fördert die Bundesagentur für Arbeit die dreijährige Umschulung wieder wie früher komplett. Für Pflegehelfer mit Praxiserfahrung verkürzt sich die Ausbildung auf zwei Jahre./vs/jsu/sl/tb/bw/sam/DP/enl

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