ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt beschäftigt sich am Mittwoch mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Alkoholsucht. Dabei geht es um die Frage, ob ein Rückfall selbstverschuldet ist, und der Arbeitgeber deshalb keine Lohnfortzahlung während eines Krankheitsausfalls leisten muss. Normalerweise haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei unverschuldeter Erkrankung Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse das wesentlich niedrigere Krankengeld.
Dem 10. Senat des BAG liegt ein Fall aus Nordrhein-Westfalen vor. Dort hatte eine Baufirma einem seit langem alkoholkranken Beschäftigten nach einem Rückfall zunächst fristlos gekündigt. Das Kündigungsschutzverfahren endete mit einem Vergleich und einer Entlassung wenige Wochen später zum Jahresende. In der Zwischenzeit zahlte die Krankenkasse dem Mann 1300 Euro Krankengeld. Diese Summe will sie von der Firma zurück. Die Vorinstanzen hatten der Kasse recht gegeben. Das Landesarbeitsgericht Köln ließ Revision beim BAG zu.