KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Karlsruher Bausparkasse Badenia muss zwei Käufer sogenannter Schrottimmobilien entschädigen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach den Klägern am Dienstag 110.000 Euro zu, die Badenia erhält im Gegenzug die Wohnung zurück. Das Paar sei über die Höhe der anfallenden Provisionen bei der Vermittlung der kreditfinanzierten Immobilie 'arglistig getäuscht' worden, urteilten die Richter. (Az.: 17 U 236/11 ). Die Ansprüche der beiden Kläger seien nicht, wie zuvor das Landgericht Karlsruhe geurteilt hatte, verjährt.
Badenia hatte in den 90er-Jahren bundesweit mehr als 7.000 Immobilienverkäufe einer Vermittlerfirma mit Krediten finanziert. Zahlreiche Kunden fühlten sich von den Vermittlern geprellt. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor in mehreren Fällen entschieden, dass die Badenia ihre Kunden nicht ausreichend informiert habe.
Beim Senat des OLG sind derzeit noch etwa 75 Berufungsverfahren anhängig, in denen über die Verjährung gestritten wird. Nächster Verhandlungstermin für acht Schadensersatzklagen ist im Januar kommenden Jahres. Insgesamt laufen gegen die Badenia noch knapp 600 Prozesse./avg/DP/jha
Badenia hatte in den 90er-Jahren bundesweit mehr als 7.000 Immobilienverkäufe einer Vermittlerfirma mit Krediten finanziert. Zahlreiche Kunden fühlten sich von den Vermittlern geprellt. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor in mehreren Fällen entschieden, dass die Badenia ihre Kunden nicht ausreichend informiert habe.
Beim Senat des OLG sind derzeit noch etwa 75 Berufungsverfahren anhängig, in denen über die Verjährung gestritten wird. Nächster Verhandlungstermin für acht Schadensersatzklagen ist im Januar kommenden Jahres. Insgesamt laufen gegen die Badenia noch knapp 600 Prozesse./avg/DP/jha