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OTS: Sky Deutschland / Illegale Nutzung von Sky: Card-Sharing-Betreiber wird ...

Veröffentlicht am 20.12.2013, 14:37
Illegale Nutzung von Sky: Card-Sharing-Betreiber wird zu Haftstrafe

verurteilt

Unterföhring (ots) - 20. Dezember 2013 - Im Verfahren gegen einen

51-jährigen Leesener, der durch sogenanntes Card-Sharing

entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland

Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hatte, hat das

Amtsgericht Stolzenau (Niedersachsen) jetzt ein klares Urteil

gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen,

gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem

Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil

können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Im Rahmen der von Sky konsequent ergriffenen Maßnahmen zur

Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität

beobachteten die Experten des Entertainmentunternehmens den konkreten

Fall bereits seit einigen Jahren: Vermutlich derselbe Täter hatte in

mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky

und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten

Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive

Recherchen durch. Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle

zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der

Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der

Täter überführt werden konnte.

Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security

bei Sky: 'Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der

Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und

Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen

gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die

enge Kooperation der betroffenen Unternehmen - in unserem Fall die

intensive Zusammenarbeit mit Nagravision - bei der Vorermittlung in

den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der

Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames

Handeln zum Erfolg führt.'

Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines

Abo-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern

parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale

Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des

Card-Sharing-Servers. Card-Sharing oder andere Fälschungsvarianten

des Sky Produkts, wie etwa Live-Streaming, sind Straftaten, die Sky

als Programmanbieter schädigen und auf dem Rücken von Millionen

ehrlicher Kunden ausgetragen werden. Sky setzt daher alle

juristischen Mittel ein, um den Betreibern solcher kriminellen

Angebote das Handwerk zu legen.

Über Sky Deutschland:

Sky Deutschland ist mit über 3,5 Millionen Kunden das führende

Abo-TV-Unternehmen in Deutschland und Österreich. Sky bietet

Live-Sport, aktuelle Filme, preisgekrönte Serien, Kindersendungen und

Dokumentationen. Sky Abonnenten können bis zu 80 Sender in

einzigartiger HD-Qualität inklusive eines 3D-Senders sehen. Dank der

Innovationen Sky Go und Sky Anytime ist das Programm auch unterwegs

sowie auf Abruf zu empfangen.

OTS: Sky Deutschland

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ISIN: DE000SKYD000

Pressekontakt:

Julia Buchmaier

Head of Corporate Media Relations

Tel. 089/9958-6347

julia.buchmaier@sky.de

twitter.com/SkyDeutschland

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