Illegale Nutzung von Sky: Card-Sharing-Betreiber wird zu Haftstrafe
verurteilt
Unterföhring (ots) - 20. Dezember 2013 - Im Verfahren gegen einen
51-jährigen Leesener, der durch sogenanntes Card-Sharing
entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland
Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hatte, hat das
Amtsgericht Stolzenau (Niedersachsen) jetzt ein klares Urteil
gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen,
gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem
Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil
können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Im Rahmen der von Sky konsequent ergriffenen Maßnahmen zur
Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität
beobachteten die Experten des Entertainmentunternehmens den konkreten
Fall bereits seit einigen Jahren: Vermutlich derselbe Täter hatte in
mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky
und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten
Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive
Recherchen durch. Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle
zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der
Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der
Täter überführt werden konnte.
Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security
bei Sky: 'Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der
Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und
Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen
gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die
enge Kooperation der betroffenen Unternehmen - in unserem Fall die
intensive Zusammenarbeit mit Nagravision - bei der Vorermittlung in
den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der
Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames
Handeln zum Erfolg führt.'
Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines
Abo-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern
parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale
Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des
Card-Sharing-Servers. Card-Sharing oder andere Fälschungsvarianten
des Sky Produkts, wie etwa Live-Streaming, sind Straftaten, die Sky
als Programmanbieter schädigen und auf dem Rücken von Millionen
ehrlicher Kunden ausgetragen werden. Sky setzt daher alle
juristischen Mittel ein, um den Betreibern solcher kriminellen
Angebote das Handwerk zu legen.
Über Sky Deutschland:
Sky Deutschland ist mit über 3,5 Millionen Kunden das führende
Abo-TV-Unternehmen in Deutschland und Österreich. Sky bietet
Live-Sport, aktuelle Filme, preisgekrönte Serien, Kindersendungen und
Dokumentationen. Sky Abonnenten können bis zu 80 Sender in
einzigartiger HD-Qualität inklusive eines 3D-Senders sehen. Dank der
Innovationen Sky Go und Sky Anytime ist das Programm auch unterwegs
sowie auf Abruf zu empfangen.
OTS: Sky Deutschland
newsroom: http://www.presseportal.de/pm/33221
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_33221.rss2
ISIN: DE000SKYD000
Pressekontakt:
Julia Buchmaier
Head of Corporate Media Relations
Tel. 089/9958-6347
julia.buchmaier@sky.de
twitter.com/SkyDeutschland
verurteilt
Unterföhring (ots) - 20. Dezember 2013 - Im Verfahren gegen einen
51-jährigen Leesener, der durch sogenanntes Card-Sharing
entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland
Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hatte, hat das
Amtsgericht Stolzenau (Niedersachsen) jetzt ein klares Urteil
gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen,
gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem
Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil
können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Im Rahmen der von Sky konsequent ergriffenen Maßnahmen zur
Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität
beobachteten die Experten des Entertainmentunternehmens den konkreten
Fall bereits seit einigen Jahren: Vermutlich derselbe Täter hatte in
mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky
und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten
Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive
Recherchen durch. Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle
zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der
Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der
Täter überführt werden konnte.
Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security
bei Sky: 'Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der
Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und
Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen
gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die
enge Kooperation der betroffenen Unternehmen - in unserem Fall die
intensive Zusammenarbeit mit Nagravision - bei der Vorermittlung in
den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der
Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames
Handeln zum Erfolg führt.'
Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines
Abo-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern
parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale
Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des
Card-Sharing-Servers. Card-Sharing oder andere Fälschungsvarianten
des Sky Produkts, wie etwa Live-Streaming, sind Straftaten, die Sky
als Programmanbieter schädigen und auf dem Rücken von Millionen
ehrlicher Kunden ausgetragen werden. Sky setzt daher alle
juristischen Mittel ein, um den Betreibern solcher kriminellen
Angebote das Handwerk zu legen.
Über Sky Deutschland:
Sky Deutschland ist mit über 3,5 Millionen Kunden das führende
Abo-TV-Unternehmen in Deutschland und Österreich. Sky bietet
Live-Sport, aktuelle Filme, preisgekrönte Serien, Kindersendungen und
Dokumentationen. Sky Abonnenten können bis zu 80 Sender in
einzigartiger HD-Qualität inklusive eines 3D-Senders sehen. Dank der
Innovationen Sky Go und Sky Anytime ist das Programm auch unterwegs
sowie auf Abruf zu empfangen.
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