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ots.CorporateNews: Bauherren-Schutzbund e.V. / Verbraucher getäuscht und geprellt / ...

Veröffentlicht am 09.01.2013, 11:37
Aktualisiert 09.01.2013, 11:40
Verbraucher getäuscht und geprellt / BSB-Pressemitteilung

Berlin (ots) - Millionenschäden durch Insolvenz der

Unternehmensgruppe IBG

Die bundesweit tätige Unternehmensgruppe IBG hat private Bauherren

kräftig abgeschöpft. Mit dem am 1. Dezember 2012 eröffneten

Insolvenzverfahren ihrer Gesellschaften hinterlässt die ineinander

verflochtene, wenig durchschaubare Unternehmensgruppe rund 1.000 noch

zu erfüllende Bauverträge, davon 700 nicht fertiggestellte

Bauvorhaben. Damit sind geschätzte 165 bis 185 Millionen Euro private

Bauinvestitionen akut gefährdet. In einem der größten Bauskandale der

letzten Jahre wurden Verbraucher nachhaltig geschädigt. Der

Bauherren-Schutzbund e.V. klärt auf und gibt Hilfestellung. IBG

lockte mit 'preisgünstigen' Häusern von durchschnittlich 165.000 bis

185.000 Euro, teilweise mit Solaranlagen und anderen

zukunftsweisenden Ausstattungsmerkmalen. Auf den Slogan 'Richtig gut

gebaut!' vertrauten hunderte private Bauherren in ganz Deutschland.

Zumeist schlossen Familien mit Kindern oder Senioren mit begrenzten

finanziellen Budgets einen Vertrag mit IBG. Viele blieben auf

steckengebliebenen Bauvorhaben sitzen. Denn typischerweise, so

ermittelte der Bauherren-Schutzbund aus Rückmeldungen Betroffener,

kam der Bau ins Stocken, wenn die ersten überteuerten Raten gezahlt

waren. Bis zu 35.000 Euro überzahlten Bauherren ihr Bauvorhaben, ohne

dass diesen Abschlagszahlungen eine adäquate Bauleistung gegenüber

stand. Diese Überzahlungen entsprachen sehr oft der Höhe des

eingesetzten Eigenkapitals, das damit vernichtet wurde. Der BSB

schätzt ein, dass für die Bauvorhaben durch Verbraucher insgesamt

rund 20 Millionen Euro Eigenkapital eingesetzt wurde.

Viel versprochen, wenig gehalten

Übliche IBG Praktiken schildert Ehepaar Q. aus Süddeutschland:

Gelockt vom günstigen Preis von 162.000 Euro für ein 'offenbar

seriöses Angebot' und nach einem Verkaufsgespräch beauftragten sie

ein IBG Massivhaus an der Küste für ihren Ruhestand. Erst nach

Vertragsunterzeichnung wurde klar, was damit gemeint war. Erdarbeiten

fürs Fundament beispielsweise waren als Eigenleistung deklariert.

Nach Abschluss der Planung wurden sofort 23.000 Euro fällig. Beim

Einreichen des Bauantrages durch IBG fehlten Nachweise. Der Baubeginn

verzögerte sich immer wieder. Familie Q. reagierte, als absehbar war,

dass sich auf der Baustelle nichts tat. Auf der Suche nach Hilfe

stieß sie auf den BSB, wurde Mitglied. Sie kündigte im Sommer 2012

den Vertrag wegen Bauverzugs. 'Spät, aber nicht zu spät.'

BSB-Bauherrenberater und Vertrauensanwalt prüften Vertragskündigung

und Bautenstand. 'Wir hatten noch Glück, können mit dem von IBG

ebenfalls gekündigten Bauleiter zum vereinbarten Preis weiterbauen

und haben jetzt unabhängige baubegleitende Qualitätskontrolle

vereinbart', sagt Herr Q. '20.000 Euro aber sind verloren.'

Abgeschöpft nach Schneeballprinzip

Kopflastige Zahlungspläne mit einer 'Planung aus der Schublade'

für 20.000 Euro und einer Rohbau-Zahlung von 65 Prozent der Bausumme

- üblich sind 50 Prozent - charakterisiert der BSB als ein

'Schneeballprinzip', mit dem IBG immer weitere Bauvorhaben

angeschoben hat.

Trotz seit Monaten nahezu ruhender Bauaktivität schlossen

Verkaufsvertreter von IBG noch im September 2012 Bauverträge ab. Zu

diesem Zeitpunkt war bereits absehbar, dass weitere bauliche

Tätigkeit ausbleiben würde. Solche Vertragsabschlüsse lassen auf

'offensichtliche kriminelle Energie' durch das Unternehmen schließen,

folgert der BSB. Mit Eintreten der Insolvenz sind die meisten der

unfertigen und zum Teil mängelbehafteten Bauwerke im Stadium der

Bodenplatte oder des Rohbaus. Ausbaugewerke fehlen. Ein großer Teil

der Bauherren ist mit Zahlungen in Vorleistung gegangen. Vielen fehlt

jetzt der nötige finanzielle Spielraum zur Mängelbeseitigung und zum

Weiterbauen.

Hilfe für Verbraucher

Die mangelnde Leistungsfähigkeit von IBG zeichnete sich über

Monate hinweg ab. Bereits bei den ersten Alarmzeichen warnte der BSB

über Presse, TV und in der eigenen Verbraucherberatung tausende

Bauinteressenten vor Vertragsabschlüssen mit diesem Hausanbieter.

Sofort nach Bekanntwerden des Insolvenzantrages schaltete der BSB

eine kostenfreie Hotline für Mitglieder. Vertrauensanwälte gaben

Auskunft über einzuleitende Schritte. 'Wichtig war, die Bauherren vor

Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus den Verträgen zu holen und so

zu kündigen, dass sie keinen weiteren Schaden nehmen', erklärt Peter

Mauel, 1. Vorsitzender des BSB, die bislang beispiellose Hilfsaktion.

'Für zahlreiche Verträge ist uns das gelungen. Solche Kündigungen

hängen von Formalien ab, die nicht ohne anwaltliche Hilfe abgewickelt

werden sollten.'

Gespräche mit betroffenen IBG-Bauherren ergaben, dass

durchschnittlich Baudarlehen von 130.000 bis 150.000 Euro bei

Kreditinstituten aufgenommen wurden. Da sich in nahezu allen Fällen

IBG von der finanzierenden Bank der Bauherren bestätigen ließ, dass

Gelder nur an das Bauunternehmen fließen, setzte sich der BSB auch

dafür ein, diese Finanzierungsmittel frei zu bekommen. 'Mit fast

allen Banken konnte darüber eine Vereinbarung getroffen werden. Die

Bauherren können also nach erfolgreicher Kündigung mit anderen

Unternehmen weiterbauen', konstatiert Rechtsanwalt Peter Mauel.

Fraglich allerdings bleibt, ob zum Preis zwischen 160.000 bis 185.000

Euro jeweils fertig gebaut werden kann. 'Das ist kalkulatorisch kaum

drin. Die Bauherren müssen fast alle Verluste hinnehmen.'

Auch die durch IBG beauftragten Handwerksunternehmen stehen vor

einem Desaster. Nicht wenige sind selbst von Insolvenz bedroht, da

IBG mehr als zehn Millionen Euro an sie nicht gezahlt hat. Selbst die

eigenen IBG Beschäftigten haben über Monate hinweg kein Geld

erhalten. Ansprüche aus Insolvenz bis 6. Februar 2013 anmelden

Prinzipiell rät Rechtsanwalt Peter Maul allen Bauherren, jetzt

zusätzliche Ansprüche aus Nachfinanzierung, Schadenersatz,

Mehraufwand für die Restfertigstellung und Mängelbeseitigung

anzumelden. Der Insolvenzverwalter hat jeden einzelnen Bauherrn

bereits im Dezember angeschrieben. Sämtliche Belege für einen

möglichen Schadenersatz sollten gesammelt werden. Diese Forderungen

müssen bis zum 6. Februar 2013 beim Insolvenzverwalter - und nicht

beim Gericht - eingereicht werden.

Der BSB vermittelt auf seiner Website unter www.bsb-ev.de

betroffenen IBG-Bauherren Hinweise zum Insolvenzverfahren der IBG

Unternehmensgruppe und stellt ein 'Musterformular zur

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren' kostenlos als Download zur

Verfügung.

Originaltext: Bauherren-Schutzbund e.V.

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/104917

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Pressekontakt:

Bauherren-Schutzbund e.V.

Bundesbüro

Kleine Alexanderstraße 9-10

10178 Berlin

Tel. 0303128001

E-Mail: office@bsb-ev.de

www.bsb-ev.de

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