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Veröffentlicht am 27.11.2012, 12:03
Insolvenzrecht entschärft: Bundesregierung hebt Befristung der

Überschuldungsregelung auf: Positive Fortführungsprognose bleibt

künftig ausschlaggebend für den Fortbestand

Hamburg (ots) - 26. Juli 2012 - Überschuldete Unternehmen haben

unerwartet Hilfe vom Gesetzgeber bekommen. So können vor der

Insolvenz stehende Unternehmen auch künftig weiter arbeiten, wenn

ihnen ein Wirtschaftsprüfer eine 'positive Fortführungsprognose'

trotz hoher bilanzieller Schulden ausstellt. Wie das

Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 12/2012, EVT 26. November)

berichtet, hat die Bundesregierung im November diese bislang bis Ende

2013 geltende Regelung jetzt überraschend vollkommen entfristet.

Damit ist die Rückkehr zum 'harten Überschuldungsbegriff', die eine

Insolvenzwelle ausgelöst hätte, vom Tisch. 'Das ist nur konsequent',

erläutert der Bonner Insolvenzrechts-Experte Hans Haarmeyer, denn

schließlich werde es 'noch Jahre dauern, bis die Folgen der

Finanzkrise gemeistert sind'.

Originaltext: impulse, G+J Wirtschaftsmedien

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8327

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Pressekontakt:

Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien,

c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH

Telefon: +49-40-39-92-72-0, E-Mail: jhaack@publikom.com

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