BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat eine rasche Regelung für einheitliche Tarifverträge in Betrieben angemahnt. 'Die Ereignisse bei den Privatbahnen und am Flughafen Frankfurt zeigen ganz deutlich die von Arbeitgebern und Gewerkschaften immer wieder betonte Notwendigkeit einer möglichst schnellen gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit', sagte Hundt am Donnerstag in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. 'Wir kommen sonst zu einer Zersplitterung der Tariflandschaft mit der Gefahr englischer Verhältnisse, die in den 60er und Anfang der 70er Jahre ganz entscheidend zur Deindustrialisierung dieses Landes beigetragen haben.'
Die Diskussion über die Beschränkung der Rechte von Spartengewerkschaften war durch den Streik der wie der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) in Frankfurt wieder in Gang gekommen - allerdings mit offenem Ausgang. Die schwarz-gelbe Koalition hatte die Vorarbeiten für ein Gesetz zur Tarifeinheit im vergangenen Jahr wegen Differenzen über eine verfassungsfeste Lösung fallen gelassen.
Hundt verwies dazu auf ein 2010 von den Arbeitgebern zusammen mit dem DGB vorgelegtes Konzept zur Änderung des Tarifvertragsgesetz. 'Mit diesem Vorschlag würden kleine Gewerkschaften nicht an die Seite gedrängt. Sondern es würde lediglich ausgeschlossen, das während der Gültigkeit eines Tarifvertrages Spezialistengruppen eigene Forderungen stellen und arbeitskampfmäßig durchzusetzen versuchen.' Der Vorschlag stieß in der Bundesregierung jedoch auf verfassungsrechtliche Bedenken.
'Die Tarifpluralität, die heute in einzelnen Unternehmen bereits besteht, würde durch unseren Vorschlag nicht tangiert', betonte Hundt. 'Wenn in Unternehmen vereinbart ist, dass für einzelne Beschäftigtengruppen - etwa Lufthansa oder Bahn - getrennte Tarifverträge bestehen, wenn dieses geregelt ist zwischen Gewerkschaften und Unternehmen - dann bestehen dies Tarifverträge unverändert weiter.'
Auf die Frage, wie hoch er die Chance für einen neuen gesetzlichen Anlauf einschätze, sagte Hund: 'Dass wir jetzt kurzfristig zu einer Regelung kommen, da sollte man eigentlich als Vertreter dieser Überlegung optimistisch sein. Ob aber am Ende ein Gesetz verabschiedet wird, das unserem gemeinsamen Vorschlag - Arbeitgeber und Gewerkschaften - entspricht, sehe ich die Chance im Bereich von gut 50 Prozent.'/vs/DP/fn
Die Diskussion über die Beschränkung der Rechte von Spartengewerkschaften war durch den Streik der wie der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) in Frankfurt wieder in Gang gekommen - allerdings mit offenem Ausgang. Die schwarz-gelbe Koalition hatte die Vorarbeiten für ein Gesetz zur Tarifeinheit im vergangenen Jahr wegen Differenzen über eine verfassungsfeste Lösung fallen gelassen.
Hundt verwies dazu auf ein 2010 von den Arbeitgebern zusammen mit dem DGB vorgelegtes Konzept zur Änderung des Tarifvertragsgesetz. 'Mit diesem Vorschlag würden kleine Gewerkschaften nicht an die Seite gedrängt. Sondern es würde lediglich ausgeschlossen, das während der Gültigkeit eines Tarifvertrages Spezialistengruppen eigene Forderungen stellen und arbeitskampfmäßig durchzusetzen versuchen.' Der Vorschlag stieß in der Bundesregierung jedoch auf verfassungsrechtliche Bedenken.
'Die Tarifpluralität, die heute in einzelnen Unternehmen bereits besteht, würde durch unseren Vorschlag nicht tangiert', betonte Hundt. 'Wenn in Unternehmen vereinbart ist, dass für einzelne Beschäftigtengruppen - etwa Lufthansa
Auf die Frage, wie hoch er die Chance für einen neuen gesetzlichen Anlauf einschätze, sagte Hund: 'Dass wir jetzt kurzfristig zu einer Regelung kommen, da sollte man eigentlich als Vertreter dieser Überlegung optimistisch sein. Ob aber am Ende ein Gesetz verabschiedet wird, das unserem gemeinsamen Vorschlag - Arbeitgeber und Gewerkschaften - entspricht, sehe ich die Chance im Bereich von gut 50 Prozent.'/vs/DP/fn