BERLIN (dpa-AFX) - Die staatliche Förderbank KfW soll auch weiterhin nicht unter die geplante europäische Bankenkontrolle fallen. Das stellt das Finanzministerium in dem Gesetzentwurf zur Änderung des KfW-Gesetzes klar. Danach sollen Bankgeschäfte des von Bund und Ländern getragenen Instituts künftig zwar strenger von der Finanzaufsicht Bafin zusammen mit der Bundesbank überwacht werden.
Dies ändere aber nichts daran, dass die KfW weiter kein Kreditinstitut und kein Finanzdienstleister im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) sei und auch weiterhin von den bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen der Europäischen Union ausgenommen werde, heißt es in dem Gesetzentwurf, der am 13. März vom Kabinett beschlossen werden soll: 'Die KfW gehört weiterhin zu den 'Einrichtungen des öffentlichen Bereichs'....'
Bei der geplanten Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) sollen Förderinstitute ausgenommen werden. Die KfW zählt nicht nur zu den größten Geldhäusern in Deutschland. Mit einem Gewinn von voraussichtlich erneut mehr als zwei Milliarden Euro 2012 ist sie auch an die Spitze der ertragsstärksten Banken Deutschlands gerückt - noch vor der Deutschen Bank. Als Anstalt öffentlichen Rechts unterliegt die KfW bisher aber trotzdem nicht der normalen Bankenaufsicht. Wesentliche bankrechtliche Regeln setzt die KfW allerdings bereits auf freiwilliger Basis um.
Schon länger ist bekannt, dass die KfW angesichts von Größe und Komplexität der Geschäfte künftig der Bafin-Aufsicht und teils dem KWG unterstellt werden soll. Wie eine Geschäftsbank dürfte sie regelmäßig über Eigenmittel und Liquidität an die Finanzaufsicht berichten. Eine Rolle spielt auch die Pleite der früher zur KfW gehörenden Mittelstandsbank IKB spielen sowie die frühere Fehl-Überweisung an die Pleite-Bank Lehman Brothers durch die KfW.
Im Gesetzentwurf heißt es: 'Es besteht jedoch - auch mit Blick auf eine effektive Beaufsichtigung der KfW - ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankaufsichtsrechtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten...' Dabei müsse die besondere Rolle der KfW berücksichtigt werden. Per Rechtsverordnung soll das Bundesfinanzministerium 'im Benehmen' mit dem Wirtschaftsministerium festlegen, 'welche bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften von der KfW beziehungsweise der KfW-Gruppe entsprechend anzuwenden sind'./sl/DP/kja
Dies ändere aber nichts daran, dass die KfW weiter kein Kreditinstitut und kein Finanzdienstleister im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) sei und auch weiterhin von den bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen der Europäischen Union ausgenommen werde, heißt es in dem Gesetzentwurf, der am 13. März vom Kabinett beschlossen werden soll: 'Die KfW gehört weiterhin zu den 'Einrichtungen des öffentlichen Bereichs'....'
Bei der geplanten Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) sollen Förderinstitute ausgenommen werden. Die KfW zählt nicht nur zu den größten Geldhäusern in Deutschland. Mit einem Gewinn von voraussichtlich erneut mehr als zwei Milliarden Euro 2012 ist sie auch an die Spitze der ertragsstärksten Banken Deutschlands gerückt - noch vor der Deutschen Bank. Als Anstalt öffentlichen Rechts unterliegt die KfW bisher aber trotzdem nicht der normalen Bankenaufsicht. Wesentliche bankrechtliche Regeln setzt die KfW allerdings bereits auf freiwilliger Basis um.
Schon länger ist bekannt, dass die KfW angesichts von Größe und Komplexität der Geschäfte künftig der Bafin-Aufsicht und teils dem KWG unterstellt werden soll. Wie eine Geschäftsbank dürfte sie regelmäßig über Eigenmittel und Liquidität an die Finanzaufsicht berichten. Eine Rolle spielt auch die Pleite der früher zur KfW gehörenden Mittelstandsbank IKB spielen sowie die frühere Fehl-Überweisung an die Pleite-Bank Lehman Brothers durch die KfW.
Im Gesetzentwurf heißt es: 'Es besteht jedoch - auch mit Blick auf eine effektive Beaufsichtigung der KfW - ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankaufsichtsrechtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten...' Dabei müsse die besondere Rolle der KfW berücksichtigt werden. Per Rechtsverordnung soll das Bundesfinanzministerium 'im Benehmen' mit dem Wirtschaftsministerium festlegen, 'welche bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften von der KfW beziehungsweise der KfW-Gruppe entsprechend anzuwenden sind'./sl/DP/kja