🧐 ProPicks KI Oktober-Update: Welche Aktien haben es geschafft?Jetzt reinschauen

ROUNDUP/Medien: US-Behörde macht Weg für bezahlte Überholspur im Netz frei

Veröffentlicht am 24.04.2014, 11:26
VZ
-
0QYF
-
GOOG
-

NEW YORK (dpa-AFX) - Die US-Kommunikationsbehörde FCC will laut Medienberichten den Weg für bezahlte Überholspuren im Netz freimachen. Der Vorstoß sei Teil einer Neufassung der Regeln zur sogenannten Netzneutralität, wie das "Wall Street Journal" und die "New York Times" berichteten. Unternehmen wie Disney, Netflix oder Google (ETR:GGQ1) NAS:GOOG sollen demnach die Möglichkeit bekommen, ihre Dienste mit garantierter Qualität zum Kunden zu bringen. Dafür müssten die Firmen den Internetanbietern wie Comcast NAS:CMCSK (ETR:CTP) oder Verizon NYS:VZ einen Aufpreis zahlen. So könnte beispielsweise ein Video-Streamingdienst sicherstellen, dass Nutzer die Filme ohne Ruckeln sehen können.

Eine solche Regelung wäre eine Abkehr vom bisherigen Prinzip der Netzneutralität, nach dem alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden müssen. Damit müssen für Internetnutzer alle Dienste gleich gut und schnell funktionieren. Verfechter der Netzneutralität befürchten, dass ohne diese Regel kleinere Firmen benachteiligt würden. Sie könnten sich die Extra-Zahlungen an die Internetanbieter womöglich nicht leisten und müssten dann mit einer schlechteren Übertragungsqualität rechnen. Nach dem Motto: Wer es sich nicht leisten kann, auf die Überholspur zu wechseln, steht im Stau.

Allerdings blieb zunächst unklar, wie die neuen Regeln der US-Behörde im Detail aussehen sollen. FCC-Chef Tom Wheeler betonte, es gebe keine grundsätzliche Abkehr von der Netzneutralität. Es werde weiterhin keine Diskriminierung einzelner Inhalte geben. Von einer Kehrtwende wollte der Behördenchef nichts wissen. In den Medienberichten hieß es auch, Internetanbieter sollten keine Inhalte blockieren oder drosseln dürfen. Die FCC will ihre Pläne am Donnerstag veröffentlichen.

Allerdings sollen den Berichten zufolge Verträge mit einzelnen Inhalte-Lieferanten wie Videodiensten oder Spieleanbietern erlaubt werden. Sie müssten "kommerziell angemessen" sein, schrieb das "Wall Street Journal". Was das bedeutet, wolle die FCC im Einzelfall entscheiden. Kritiker erklärten, dass die Schaffung einer garantierten Qualitätsklasse zwangsläufig andere Angebote benachteilige. "Der Kern eines 'kommerziell angemessenen' Standards ist Diskriminierung", sagte Michael Weinberg von der Verbraucherschutz-Gruppe Public Knowledge der "New York Times". Das widerspreche der Netzneutralität.

Die Entscheidung der US-Behörde könnte eine Signalwirkung für europäische und deutsche Regelungen haben. Die Netzneutralität ist auch hier umkämpft. Zuletzt sprach sich das EU-Parlament nachdrücklich für eine Gleichbehandlung von Inhalten im Internet aus.

Die FCC reagiert mit dem neuen Vorstoß auch auf zwei Gerichtsurteile. Ein Berufungsgericht hatte im Januar eine Regel der FCC gekippt, die die Netzneutralität sichern sollte. Der US-Telefonanbieter Verizon hatte dagegen geklagt.P/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.